Was ändert sich ab dem 1. Januar 2016: 7 Kernmaßnahmen des französischen Energiewendegesetzes

Das Jahr 2016 stellt eine Schlüsseletappe für den Energiewandel in Frankreich dar. Nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zum Energiewandel und für ein grünes Wachstum wird das neue Jahr geprägt sein durch das Inkrafttreten der neuen Maßnahmen sowie der Erweiterung oder Verstärkung von bereits angewandten Mechanismen. Sieben Kernbereiche stehen im Fokus und werden im neuen Jahr entscheidende Veränderungen erleben.

 

Gebäudesektor: Erweiterung der Steuergutschrift „Energiewende“

 

Mit fast 44% des Endenergieverbrauchs ist der Gebäudebereich in Frankreich der energieintensivste Sektor. Außerdem ist er für 25% der jährlichen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Aus diesen Gründen ist es notwendig, die Energieeffizienz von Neu- und Bestandsbauten zu erhöhen. So wurde im Gesetz eine Verpflichtung zur energetischen Sanierung bei umfassenden Renovierungen festgelegt (geplant sind ab 2017 jährlich 500.000 Wohnungen). Neubauten sollen künftig größtenteils Plus-Energie-Häuser werden (5 Mrd. Euro werden dafür bereitgestellt). Zudem werden Maßnahmen zur Wärmedämmung, dem Einbau effizienter Heizungen und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen besonders gefördert.

 

Die Steuergutschrift „Energiewende“ (CITE) ermöglicht eine Rückerstattung von bis zu 30% für Renovierungsarbeiten am Hauptwohnsitz.

 

Diese Unterstützung steht Hausbesitzern und Mietern zur Verfügung und bezieht sich auf jede Art von Renovierungsmaßnahmen ab Baubeginn. Insbesondere folgende Arbeiten werden gefördert:

 

  • Isolierung der Wände, Dächer oder Fußböden
  • Einbau von Isolationsglaswänden
  • Einbau von effizienten Heizungsanlagen

 

Um diese finanzielle Entlastung in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen die Arbeiten von anerkannten Firmen durchgeführt werden, die das Umweltlabel „EGR“ (= Reconnu garant de l’environnement / Anerkannter Garant für die Umwelt) aufweisen. Derzeit gibt es 50.000 solcher Unternehmen in Frankreich.

 

Verlängerung des Öko-Darlehens

 

Für die energetische Sanierung von Wohnungen oder Häusern kann 2016 auch weiterhin das zinslose Öko-Darlehen beantragt werden; es wurde bis 2018 verlängert. Es wird ein Kredit von bis zu 30.000 € zu einem Null-Zins-Tarif für die energetische Gebäudesanierung bewilligt. Die Qualität der geleisteten Arbeit wird durch zertifizierte Fachleute gewährleistet.

 

Die Auswirkungen auf die Stromrechnungen sind bedeutend. Im Vergleich zu einem schlecht oder nicht nach den heutigen Energienormen renovierten Haus können in einem Niedrigenergiehaus so zum Beispiel rund 650€ an Heizkosten eingespart werden.

 

Transport und Luftqualität: Ausbau der Prämie für Elektrofahrzeuge

 

Das Ziel dieser Prämie ist es, den Austausch alter Dieselfahrzeuge durch umweltfreundlichere Fahrzeuge, einschließlich Elektro- und Hybridfahrzeuge, zu fördern.

Bis zum 31. Dezember 2016 gibt es eine Prämie von 10.000 € für den Kauf oder das Leasing eines neuen Fahrzeugs, das nur bis zu 20 g CO2 / km (Elektroauto) ausstößt. Dieser Betrag setzt sich aus dem bestehenden Umweltbonus und der neuen Prämie zusammen. Bei dem Erwerb eines Elektrofahrzeugs kann zudem von der Steuergutschrift „Energiewende“ in Höhe von 30% für den Einbau einer Ladestation profitiert werden.

Ab dem 1. Januar 2016 erhalten alle Besitzer eines Dieselfahrzeuges, das vor dem 1. Januar 2006 registriert wurde, bei dem Erwerb eines neuen oder gebrauchten Benzinfahrzeuges eine Umtauschprämie. Die Höhe der Sonderbeihilfe für nicht steuerpflichtige Personen beträgt 500 Euro für ein Auto mit der Euro-5-Abgasnorm (max. 5 Jahre) und bis zu 1000 Euro für ein Auto mit der Euro-6-Norm (max. 1 Jahr).

 

Entschädigung für Fahrradpendler
Ab 2016 können Arbeitgeber auf freiwilliger Basis ihre Mitarbeiter, die per Fahrrad zur Arbeit kommen, mit 25 Cent pro Kilometer unterstützen. Das Unternehmen wird von den Sozialabgaben bis zu einer Höhe von 200€ pro Jahr und Mitarbeiter befreit. Diese Zulage wird nicht bei der Berechnung der Einkommenssteuer angerechnet.

 

Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Abfallwirtschaft

 

Es sollen 95 neue „Null-Abfall, Null-Verschwendung“ Gebiete entstehen. Bei den Projekten geht es um Abfallrecycling und Kreislaufwirtschaft. Ziel der Projekte ist die Vermeidung und das Recycling von Abfällen. Im Idealfall soll eine Lösung für 100%iges Recycling präsentiert werden („Null Abfall, Null Verschwendung“). Diese 95 neuen Gebiete, die über 23 Regionen verteilt sind, umfassen insgesamt 22 Millionen Einwohner, die 11 Millionen Tonnen an Hausmüll und ähnlichen Abfällen produzieren.

 

Eine Schlüsselmaßnahme ist das Verbot von Plastiktüten zur Einzelnutzung. Um gegen die Umweltverschmutzung zu kämpfen, ist der Vertrieb von Plastiktüten ab dem 1. Januar 2016 verboten. Ab dem 1. Januar 2017 gilt dieses Verbot auch für die Plastikbeutel für Obst und Gemüse. Ab 2020 soll das Verbot auf Einwegküchenutensilien ausgeweitet werden.

 

17 Milliarden Plastiktüten werden jedes Jahr in Frankreich verbraucht, von denen acht Milliarden in der Umwelt entsorgt werden. Ein Beutel, der nur ein paar Minuten verwendet wird, braucht mehrere hundert Jahre, um sich zu zersetzen und stellt somit eine große Gefahr für Meerestiere und Vögel dar. 75% der Abfälle auf See sind aus Kunststoff.

 

Erneuerbare Energien: neue Projektausschreibungen und Prämien

 

Frankreich will seinen Energiemix ausbauen und seine Energieautonomie stärken durch: eine schnellere Umsetzung von Projekten durch die Vereinfachung und Bündelung von Genehmigungen und Verfahren sowie durch finanzielle Beteiligungen der Kommunen, Gemeindeverbände und Einwohner an der Strom- und Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien. Vorgesehen ist die Entwicklung von 212 energiepositiven Gebieten für grünes Wachstum, die mit 500.000 bis 2 Millionen Euro gefördert werden (die Subventionen sollen dazu beitragen, den Rückgang des Energieverbrauchs in dem entsprechenden Gebiet zu fördern, die Produktion von erneuerbaren Energien zu erhöhen und eine Bürgermobilisierung anzuregen) [1].

 

Bis 2017 stellt die öffentliche Investitionsbank BPI den KMU jährlich Kredite in Höhe von 800 Mio. Euro für den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung. Zudem vergibt sie Öko-Kredite in Höhe von 340 Millionen Euro an Industrieunternehmen für Projekte zur Energieeffizienz.

 

2016 wird ein besonderer Fokus auf die Förderung der Meeresenergien gelegt. Bereits seit April 2014 wurden sechs Projekte mit einer Gesamtförderung von 93,5 Mio. Euro ausgewählt. Im Rahmen dieser 6 Projekte werden die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit von drei innovativen Technologien getestet: Meeresströmungskraftwerke, schwimmende Windenergieanlagen, Meereswärmekraftwerke [2].

 

Zudem wird ein neuer Mechanismus zur Förderung von erneuerbarem Strom für Sektoren in der erneuerbaren Energiebranche und für Großanlagen (Stromerzeugung von mehr als 500 kW) eingeführt. Der Strom wird direkt am Markt verkauft und profitiert von einer zusätzlichen Prämie proportional zur erzeugten Energie. Dieser Bonus erlaubt dem Hersteller eine gesichertere Vergütung, die die Kosten für die Installation abdeckt und gleichzeitig die Rentabilität des Projekts gewährleistet.

 

[1] Siehe auch: https://www.wissenschaft-frankreich.de/umwelt-klima-agronomie/energiepositive-gebiete-212-laureaten

 

[2] Siehe auch: https://www.wissenschaft-frankreich.de/energie/erneuerbare-meeresenergien/

 

 

Weitere Informationen:

 

Quelle: „Ce qui change au 1er janvier en 7 mesures clés“, Pressemitteilung des französischen Ministeriums für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, 08.01.2016 –

http://www.developpement-durable.gouv.fr/Ce-qui-change-au-1er-janvier-en-7,45963.html

 

Redakteurin: Daniela Niethammer, daniela.niethammer@diplomatie.gouv.fr