Biogas: Die doppelte Verwertung als Strom und Biomethan endlich genehmigt

 

Die neuen Maßnahmen zur Unterstützung der Biogas-Produktion zum Ausbau der Methanerzeugung wurden in einer Ministerialverordnung festgeschrieben und am 28. Februar 2013 im Amtsblatt veröffentlicht. Durch diese Maßnahmen können die Biogashersteller ihr Biogas gleichzeitig zur Produktion von Strom und von Biomethan, das ins Erdgasnetz eingespeist wird, nutzen. Sie profitieren dabei doppelt: sowohl von den bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung der Stromerzeugung aus Biogas (Gebühr für Kaufverpflichtung), als auch für die Biomethanerzeugung (garantierter Kaufpreis).

 

Bisher mussten sich Biogashersteller für eine Form der Nutzung und der damit verbundenen finanziellen Unterstützung entscheiden. Diese Exklusivität hatte zur Folge, dass bestimmte Projekte zur Methanerzeugung, aufgrund der örtlichen Bedingungen (nicht genügend Absatzmöglichkeiten für die erzeugte Wärme, Auslastung der Ergasverteilernetze, etc.) nicht umgesetzt wurden bzw. in einem kleineren Rahmen. Indem die bestehenden Synergien zwischen den beiden Bewertungsmethoden genutzt werden, ermöglicht der neue Tarifrahmen die Entwicklung neuer Biogasprojekte und die Verwendung von neuen Abfallquellen als Energiequelle. Diese Maßnahme gehört zu den Sofortmaßnahmen zur Förderung der Methanerzeugung, die auf der Umweltkonferenz diskutiert wurden. Im Rahmen der nationalen Debatte über die französische Energiewende wird in Kürze ein nationaler Aktionsplan für Biogas vorgestellt.

 

Ein Beispiel für diese neue Politik ist das Projekt Methavalor, das von der Behörde für Transport und die Behandlung von Haushaltsabfällen in der Ost-Mosel getragen wird und sich in der Gemeinde Morsbach befindet. Es ist das erste Zentrum für die Verwertung von Bioabfällen durch Methanisierung, das von diesen Maßnahmen zur Förderung der Methanisierung profitieren wird. An diesem Standort wird es künftig möglich sein, die Biogaserzeugung gleichzeitig zur Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung), zur Erzeugung von Biomethan für die Einspeisung ins Netzwerk und zur Kraftstofferzeugung zu nutzen.

 

Dank dieses neuen Tarifs können die Fachleute in neue energetisch und wirtschaftlich optimierte Projekte investieren. Sie bedauern jedoch, dass die Regelung nicht für bestehende Anlagen gilt. „Auch wenn diese Maßnahmen ein wichtiger Fortschritt bei der Entwicklung dieses Energiezweigs sind, so gibt es noch viele, vor allem rechtliche und finanzielle Hindernisse“, sagte der Verband für erneuerbare Energien in einer Erklärung.

 

Zur Überwindung dieser Hindernisse hat die Arbeitsgruppe Biogas des strategischen Lenkungsausschusses für erneuerbare Energien der Ökoindustrien (COSEI), unter der Leitung des Verbands für erneuerbare Energien, die Schlussfolgerungen ihrer Arbeit überreicht, die darauf abzielen, durch die problemlosere Entwicklung eines nationalen Marktes einen wahren französischen Industriezweig zu schaffen. „Die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge zielen auch darauf ab, zum nationalen Aktionsplan für Biogas beizutragen, der während der Umweltkonferenz angekündigt wurde. Dieser Plan wird in Kürze von der Regierung vorgestellt“, erklärt Jean-Louis BAL, Vorsitzender des Verbands für erneuerbare Energien und der Arbeitsgruppe für erneuerbare Energien des COSEI.

 

 

Quelle: Pressemitteilung von Enerzine – 01.03.2013 – http://www.enerzine.com/12/15385+la-double-valorisation-electricite-et-biomethane-enfin-autorisee+.html

 

Redakteurin: Hélène Benveniste, helene.benveniste@diplomatie.gouv.fr