Gesetzentwurf zur Genehmigung der Präimplantationsdiagnostik

Im November 2016 reichte Jean-Yves Le Déaut (Präsident des OPECST [1]) einen neuen Gesetzentwurf zur genetischen Analyse von Embryonen im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation vor der Übertragung in die Gebärmutter ein. Bislang wurden diese Analysen nur erlaubt, wenn ein Elternteil das Gen für eine schwere Erkrankung in sich trug oder nach nur wenigen Schwangerschaftswochen.

 

Da immer mehr Frauen im höheren Alter schwanger werden, steigt auch das Risiko für Chromosomen- oder metabolische Anomalien des Embryos. Aufgrund dieser Komplikationen werden rund 60 % der Embryonen nicht geboren.

 

Angesichts der Wirksamkeit und der Präzision der Präimplantationsdiagnostik geht das OPECST davon aus, dass durch die Ausweitung des bestehenden Ethikgesetzes viele Probleme vermieden werden könnten (Fehlgeburten, Mehrlingsschwangerschaften, Übertragung von nicht lebensfähigen Embryonen, etc.).

 

[1] OPCEST – parlamentarisches Amt zur Bewertung von wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen

 

 

Weitere Informationen: der Gesetzentwurf auf der Webseite der Nationalversammlung (auf Französisch) –  http://www.assemblee-nationale.fr/14/propositions/pion4227.asp

 

Quelle: „Permettre l’analyse génétique de l’embryon avant le transfert utérin“, Artikel aus Le Monde,  02.01.2017 – http://www.lemonde.fr/medecine/article/2017/01/02/permettre-l-analyse-genetique-de-l-embryon-avant-le-transfert-uterin_5056656_1650718.html#yZbQFpAdAfi2RPFx.99

 

Redakteurin: Laura Voisin, laura.voisin@diplomatie.gouv.fr