Radfahrer können jetzt bei rot über die Ampel

Um den innerstädtischen Fahrradverkehr zu vereinfachen, dürfen Radfahrer künftig an einigen Kreuzungen mit dreifarbigen Ampeln bei rot nach rechts abbiegen oder weiter geradeaus fahren.

 

Um die Nutzung des Fahrrades in den Städten intensiv zu fördern, wurde im Rahmen der ersten nationalen Fahrradkonferenz im Januar 2012 ein nationaler Radverkehrsplans vorgestellt, der die Menschen in Frankreich zur häufigeren Nutzung des Zweirads ermuntert – sowohl als Fortbewegungsmittel als auch zu Sport- oder Freizeitzwecken.

 

Mit Blick auf das Ziel des so genannten „Plan National Velo“ den Radverkehr flüssiger zu gestalten und Staus an Kreuzungen zu vermeiden, wurde per Verordnung vom 12. Januar 2012 ein neues Verkehrszeichen eingeführt, das es Radfahrern an bestimmten Kreuzungen erlaubt, an einer roten Ampel rechts abzubiegen oder geradeaus zu fahren, sofern keine Rechtsabbiegerspur existiert. Sie haben dabei die Vorfahrt der anderen Verkehrsteilnehmer zu beachten.

 

Die Verordnung legt fest, dass die Installation neuer Verkehrszeichen nicht automatisch erfolgt. Laut Verkehrssicherheitsbehörde entscheidet der Bürgermeister, an welchen Strecken oder ausgewählten Knotenpunkten, die den entsprechenden Sicherheitsbedingungen entsprechen, die Schilder für Radfahrer installiert werden.

 

Die Gebietskörperschaften können zwischen zwei Signalformen wählen:

 

Ein blinkendes Ampelsignal an der dreifarbigen Verkehrsampel, wie für das Rechtsabbiegen für Autofahrer. Das neue Signal ist gelb und genauso groß wie die anderen. Blinkt es, erscheint ein Piktogramm in Form eines Fahrrads, das es dem Radfahrer erlaubt, die Ampelkreuzung bei roter bzw. gelber Ampel zu überqueren. Ein Pfeil verweist auf die freigegebene Fahrtrichtung, entweder nach rechts oder geradeaus, sofern keine Rechtsabbiegerspur existiert.

 

Ein an der dreifarbigen Ampel angebrachtes dreieckiges Schild. Es zeigt ein gelbes Fahrrad auf weißem Untergrund und ist rot umrandet. Ein gelber Pfeil weist dem Radfahrer die freigegebene Fahrtrichtung, entweder nach rechts oder geradeaus, sofern keine Rechtsabbiegerspur existiert. Dieses einfachere Verkehrszeichen wurde von zahlreichen Kommunen bzw. Departements angefordert, da es technisch leichter umzusetzen ist, berichtet die Verkehrssicherheitsbehörde.

 

 

Das Zeichen „Rechtsabbiegen“ wird seit zwei Jahren getestet

 

Diese neue Regelung unterstützt die Gebietskörperschaften beim Ausbau des innerstädtischen Radverkehrs. Das neue Ampelzeichen wurde bereits zwei Jahre lang in Bordeaux, Nantes und Straßburg getestet.

 

Ist noch keines dieser beiden neuen Verkehrszeichen installiert, müssen sich die Radfahrer nach wie vor nach der Ampelschaltung richten. Außerdem sind die Radfahrer vor dem Überqueren der roten Ampel angehalten vorsichtig zu fahren und den anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere den Fußgängern, die Vorfahrt einzuräumen.

 

 

Quelle:

– Pressemitteilung der französische Regierung – http://www.gouvernement.fr/gouvernement/une-nouvelle-signalisation-pour-les-cyclistes-a-certains-carrefours-a-feux-tricolores

 

Übersetzerin: Jana Ulbricht, jana.ulbricht@diplomatie.gouv.fr