Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich über den Bau und den Betrieb eines Hochflussreaktors

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Entwicklung hat einen Gesetzentwurf über die Genehmigung der fünften Nachtragsvereinbarung zum Übereinkommen vom 19. Januar 1967 zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Bau und den Betrieb eines Hochflussreaktors vorgelegt.

 

Das Institut Laue Langevin (ILL) ist ein internationales Forschungszentrum mit Sitz in Grenoble. Es betreibt mit seinem Hochflussreaktor die stärkste Neutronenquelle der Welt und ist international führend auf dem Gebiet der Neutronenforschung. Jedes Jahr kommen rund 1500 Wissenschaftler aus über 40 Ländern an das ILL, um ihre Proben mit intensiven Neutronenstrahlen zu untersuchen. Durch diese internationale Ausrichtung trägt das Institut maßgeblich zur wissenschaftlichen Strahlkraft und zur wirtschaftlichen Attraktivität Frankreichs bei. Das Niveau und die Qualität der Veröffentlichungen in führenden Fachzeitschriften werden in der ganzen Welt gleichermaßen geschätzt.

 

Bis zur Inbetriebnahme der künftigen Europäischen Spallationsquelle für Neutronenforschung (ESS – European Spallation Source) im Jahr 2025 im südschwedischen Lund ist nur das ILL in der Lage, Neutronenforschern alle Versuchsmöglichkeiten zu bieten, die sie benötigen.

 

Durch den Gesetzentwurf über die Genehmigung der fünften Nachtragsvereinbarung zum Mutterübereinkommen über die Schaffung des ILL, das von Deutschland, Frankreich und Großbritannien unterzeichnet wurde, wird die Laufzeit der Vereinbarung um 10 Jahre bis zur Inbetriebnahme der ESS verlängert.

 

Darüber hinaus ist die Nachtragsvereinbarung ein unerlässlicher Schritt zur Anpassung des Übereinkommens an das Gesetz aus dem Jahr 2006 zur Aufbereitung von Abfällen und die Abdeckung der Kosten für Kraftwerksstilllegungen. Laut der fünften Nachtragsvereinbarung verpflichtet sich die französische Regierung, wie auch ihre beiden Partner, dazu, für ein Drittel der Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und für die Stilllegung des ILL aufzukommen, mit der 2030 begonnen werden soll.

 

Quelle:

http://www.gouvernement.fr/gouvernement/accord-entre-la-france-et-l-allemagne-sur-la-construction-et-l-exploitation-d-un-reacte

 

Übersetzerin Jana Ulbricht, jana.ulbricht@diplomatie.gouv.fr