Der französische Rechnungshof veröffentlicht kritischen Bericht zu Steuererleichterungen für Unternehmensforschung

Die französische Steuergutschrift für Unternehmensforschung (crédit impôt recherche, CIR) ist unter den Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegenwärtig der höchste steuerliche Anreiz für Forschung und Entwicklung (F&E) für die Wirtschaft, wenn man ihren Betrag in Relation zum Bruttoinlandsprodukt setzt (0,26 %). Der französische Rechnungshof (siehe Bericht vom 11. September 2013) sieht jedoch noch Verbesserungsmöglichkeiten, mit weniger Aufwand mehr zu erreichen. Des Weiteren wurden Vergleiche zu Anreizsystemen für unternehmenseigene Forschung in anderen Ländern (darunter Deutschland) angestellt.

 

Die 1983 eingerichtete Steuererleichterung für forschende Unternehmen wurde mit dem Haushaltsgesetz 2008 reformiert. Seitdem beträgt sie 30 % der ersten 100 Mio. Euro Ausgaben für FuE von Unternehmen, darüber hinaus 5 % der weiteren Aufwendungen, wobei das Überschreiten der 100 Mio. Euro-Grenze für jede Filiale eines Unternehmens einzeln berücksichtigt wird. Die Mindereinnahmen des Staates betrugen 2011 (letzte genau bekannte Zahl) 5,17 Mrd. Euro und werden für 2014 auf 5,5 bis 6,2 Mrd. Euro geschätzt. Der tatsächliche Betrag dürfte etwas darunter liegen, da die Unternehmen ihren Anspruch auf Steuernachlass über bis zu vier Berichtsperioden vortragen dürfen. 2013 musste der Staat die geschätzten Steuermindereinahmen um 1,05 Mrd. Euro anheben, 2014 um rd. 2 Mrd. Euro. In den Folgejahren dürfte der Gesamtbetrag auf 6 und dann 7 Mrd. Euro anwachsen. Zwischen 2007 und 2011 hat sich die Zahl der Unternehmen, die diese Steuererleichterungen in Anspruch nahmen, auf 19.700 verdoppelt, das sind 0,5 % der Unternehmen. 2011 machten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern 88 % der Antragsteller aus und beantragten 35 % der Steuererleichterungen. Nahezu 90 % der Anträge hatten FuE-Aufwendungen unter 1 Mio. Euro zum Gegenstand.

 

Der Rechnungshofbericht weist darauf hin, dass die Wirksamkeit dieser Steuererleichterungen im Hinblick auf seine ursprüngliche Zielsetzung – eine Erhöhung der Unternehmensaufwendungen für F&E – bis heute schwer festzustellen sei. Die Bruttoinlandsausgaben der Wirtschaft für F&E hätten sich nicht proportional zu dem Steuervorteil entwickelt, den die Unternehmen erfahren haben. Wenn die FuE-Intensität der Unternehmen dynamisch sei, werde dies durch die Entwicklung der Produktionsstruktur verdeckt, insbesondere durch den Rückgang der Mehrwertschöpfung durch die Industrie. Diese Situation erfordere die Einführung feinerer Wirkungsindikatoren als die, die gegenwärtig genutzt werden, um den Effekt der CIR zu messen. Im Steuerwesen der Unternehmen vermischt sich der CIR mit der Besteuerung zu einem reduzierten Steuersatz bei Veräußerung und Erwerb von Patenten, was Gegenstand einer erneuten Überprüfung sein sollte. Generell existierten in Frankreich ein höherer Steuersatz für Unternehmen sowie bedeutende Steuermaßnahmen, die dann wieder die Besteuerungsgrundlage reduziere und damit folglich die Steuereinnahmen des Staates reduzierten. Diese Situation sei nicht konform mit einer Zielsetzung steuerlicher Neutralität und weiche von der ab, die z. B. in Deutschland vorherrsche.

 

Vor allem mangels einer Entmaterialisierung der Steuererklärung zu Steuererleichterungen für Unternehmensforschung sei deren Bearbeitung sowohl für die Finanzämter wie auch für die Unternehmen schwer. Was die steuerliche Kontrolle betrifft, sei die Generaldirektion der öffentlichen Finanzen nicht in der Lage, seine Überprüfungen auf jene Unternehmen auszurichten, die am meisten gefährdet sind, insbesondere jene, die einen betrügerischen Gebrauch der Mechanismen einer antizipierten Steuererleichterung machten, was seit 2009 möglich ist. Angesicht dieses Risikos sei eine erhöhte Wachsamkeit seitens der Kontrolleure nur zögerlich aufgebracht worden. Und das Hochschulen- und Forschungsministerium habe nicht hinreichend Mittel für die Experten, die es im Rahmen von Kontrollen mandatiere, um in einer für die Unternehmen befriedigenden Weise vorzugehen.

 

Wie der Haushaltsausschuss der Nationalversammlung es gefordert hat, habe der Rechnungshof die wichtigsten Parameter der möglichen CIR-Entwicklung untersucht, d.h. die Bemessungsgrundlage der berücksichtigungsfähigen Ausgaben, die Berechnungsmodi der Ausgabe, die Methode der Feststellung der Steuererleichterung und die zur Anwendung kommenden Quoten. Andere Berechnungen zur Modifikation der Bemessungsgrundlagen hätten ein Einsparpotential für den Staat in Höhe von 400 bis 600 Mio. Euro pro Jahr ergeben. Damit Steuererleichterungen für Unternehmensforschung wirklich für ihr eigentliches Ziel eingesetzt werden, schätze der Rechnungshof schließlich, dass der Nutzen dieses Steuervorteils für Unternehmensgruppen reserviert werden sollte, deren Festlegungen zur steuerlichen Integration vorsehen, dass der Steuervorteil bei derjenigen Zweigstelle verbleibt, die die Forschung durchgeführt hat; hierzu sind im Bericht besondere Missbrauchsfälle dokumentiert.

 

Auf der Basis dieser Analysen formuliert der Rechnungshof 17 Empfehlungen, insbesondere die Entmaterialisierung der Steuererklärungen, was eine Vereinfachung für die Firmen bedeute, die Möglichkeit für die Finanzverwaltung, ihre Kontrollen besser zu auszurichten und die Vorhersagen für die Kosten zu verbessern, die daraus resultierten.

 

 

Quelle:

Artikel aus Kooperation-International – 12.09.2013 – http://www.kooperation-international.de/detail/info/der-franzoesische-rechnungshof-veroeffentlicht-kritischen-bericht-zu-steuererleichterungen-fuer-unte.html 

 

Redakteur: 

Dr. rer. nat. Bernd Kramer, DFGWT – Deutsch-Französische Gesellschaft für Wissenschaft und Technologie e. V.