Gesetz zu Bildung und Forschung von beiden Häusern der französischen Legislative verabschiedet

Der französische Senat (am 03.07.2013) und die Nationalversammlung (am 09.07.) haben das von der Regierung Ayrault eingebrachte Gesetz zu Bildung und Forschung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, das Qualifikationsniveau der Jugend anzuheben und deren Berufsorientierung und Beschäftigungsaufnahme zu unterstützen sowie dem Forschungssystem Frankreichs zu einem neuen Ehrgeiz zu verhelfen, um sich den großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen besser stellen zu können.

 

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bildungs- und Forschungswesens Frankreichs wurde von der Ministerin für Hochschulen und Forschung, Geneviève Fioraso, am 20. März 2013 in die Nationalversammlung eingebracht. Es vereint in einem einzigen Gesetzestext Veränderungen bzw. Präzisierungen zu den beiden, im französischen Rechtssystem grundlegenden „Bildungskode“ und „Forschungskode“. Nach eingehender Erörterung in beiden Häusern und Befassung der einschlägigen Parlaments- und Senatskommissionen war in beiden Häusern der Legislative eine zweite Anhörung erforderlich, da die Erwartungen der Fraktionen an das neue Gesetz erheblich divergierten. Das von der Regierung für dieses Gesetz gewählte „beschleunigte Verfahren“ sieht die Einsetzung eines aus jeweils sieben Abgeordneten und Senatoren zusammengesetzten „gemischten paritätischen Ausschusses“  vor, die zwischen den beiden Durchläufen einen Kompromissvorschlag erarbeitet hatte. Das jetzt verabschiedete Gesetz baut auf diesem Kompromissvorschlag auf und regelt in insgesamt 69 Artikeln – viele davon im Laufe der Debatten um Anhänge ergänzt – die Neuausrichtung des französischen Bildungs- und Forschungssystems.

 

Für den Bereich Forschung ist dabei besonders hervorzuheben, dass eine strategische Agenda für die Forschung erarbeitet werden soll, welche die großen Forschungsprioritäten für Frankreich im Einklang mit dem europäischen Programm „Horizont 2020“ definiert und alle fünf Jahre aktualisiert wird. Sie soll auf die wissenschaftlichen, technologischen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen eingehen und insbesondere die Spezifika der einzelnen Regionen berücksichtigen. Dabei sollen auch Innovationen und Technologietransfer Berücksichtigung finden. Die Prioritäten werden erst nach Konsultationen mit Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik festgeschrieben. Die mehrjährigen Verträge der Regierung mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die Ausrichtung der französischen Forschungsförderagentur (ANR) sowie andere Förderungen der öffentlichen Hand werden zukünftig untereinander bei der Umsetzung der nationalen Forschungsstrategie konkurrieren.

 

Der parlamentarische Beirat für Technikfolgenabschätzung (OPECST) wird alle zwei Jahre über die Fortschritte der Strategieumsetzung berichten und eine Bewertung vornehmen. Ein strategischer Forschungsrat wird mit der Aufgabe betraut, diese Strategie auszuarbeiten; er soll beim Premierminister angesiedelt und vom Minister für Hochschulen und Forschung geführt werden. Die Agentur für Evaluation der Bildung und Forschung, AERES, wird durch einen Hohen Rat für Evaluation von Forschung und Bildung ersetzt. Die Umsetzung der Forschungsagenda soll durch die Vereinfachung der französischen Forschungslandschaft, ihrer Finanzierungsmodalitäten sowie ihrer Evaluierung erleichtert werden.  Technologietransfer wird als eine Aufgabe des öffentlichen Dienstes der Hochschulen und Forschung festgeschrieben, um den Transfer der Forschungsergebnisse zu entwickeln und nachhaltige Arbeitsplätze hoher Innovationswertschöpfung zu schaffen.

 

Quelle: Artikel aus Kooperation International – 10.07.2013 – http://www.kooperation-international.de/detail/info/gesetz-zu-bildung-und-forschung-von-beiden-haeusern-der-franzoesischen-legislative-verabschiedet.html

 

Redakteur:  Dr. rer. nat Bernd Kramer, DFGWT – Deutsch-Französische Gesellschaft für Wissenschaft und Technologie e. V.