Rechnungshof legt kritischen Bericht zur öffentlichen Forschungsförderung vor

Der französische Rechnungshof hat am 10. Juni 2013, wenige Tage vor der Debatte im Senat zum kommenden Bildungs- und Forschungsgesetz, den Bericht „Die staatliche Forschungsfinanzierung, eine nationale Herausforderung“ veröffentlicht. Der kritische Bericht stellt fest, dass trotz zunehmender öffentlicher Förderung die nationalen Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung seit Jahren stagnieren. Als Hauptursache hierfür wird auf die Schwäche unternehmerischer Eigenaufwendungen für Forschung hingewiesen.

 

Der Bericht geht auf die vier unterschiedlichen Finanzierungsquellen für die Förderung von FuE ein:

–        Ausgaben im Rahmen des staatlichen Haushaltes

–        Ausgaben des Sonderprogramms „Zukunftsinvestitionen“

–        Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (Steuergutschrift)

–        Ausgaben der Gebietskörperschaften

 

Darüber hinaus kommentiert er die rückläufige Erfolgsquote französischer Antragsteller beim europäischen Rahmenprogramm für Forschung. Insgesamt addieren sich in der öffentlichen Förderung 14 Milliarden Euro aus dem Haushalt zu einer Milliarde Euro aus den Mitteln für Zukunftsinvestitionen und 5,8 Milliarden Euro Steuererleichterungen zu 20,8 Mrd. Euro, zu denen noch Fördermittel aus der Europäischen Kommission (694 Mio. Euro in 2011) und den Gebietskörperschaften (1,2 Mrd. Euro in 2010) hinzukommen.

 

Die Schwäche der FuE-Anstrengungen der Unternehmen – 1,4 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Vergleich zu 1,58 % im Durchschnitt für alle OECD-Länder – war Anlass, um Steuererleichterungen für unternehmerische FuE-Aufwendungen einzuführen, ohne jedoch viel Erfolg verzeichnet zu haben: Zwischen 2000 und 2010 sind diese Aufwendungen lediglich von 1,34 auf 1,42 % des BIP angewachsen. Damit bleibt die Wirkung des steuerlichen Anreizes hinter den Erwartungen zurück.

 

Hierzu bemerkt der Rechnungshofbericht kritisch, dass sich bis heute keine der verfügbaren ökonometrischen Studien zur Wirkung der Steuergutschrift für die Forschung auf das Regelwerk beziehe, das diesem Instrument seit seiner Veränderung 2008 zugrunde liegt. Die bei der Finanzreform (2008) präsentierte Studie, die als Basis für den Wirksamkeitsindex dient, sei eine ex ante-Simulation und keine ex post-Evaluierung des Reformeffektes von 2008. Die benutzten Daten enden mit 2007, und die Autoren jener Studie wiesen in der Einleitung drauf hin, dass die so angestellte Simulation mit großer Vorsicht zu betrachten sei. Im Laufe des Jahres 2013 sollten daher drei Studien veröffentlicht werden, die Elemente einer Evaluierung dieser steuerlichen Erleichterungen nach der Reform von 2008 bereitstellen sollten.

 

Auf Seiten der öffentlichen Förderung erkennt der Bericht die Erfolge der Forschung an – gemessen an der Zahl der Veröffentlichungen sowie deren Zitierungen -, bemängelt jedoch geringe Erfolge bei der wirtschaftlichen Verwertung der Forschungsergebnisse. Nach Erörterung vieler weiterer Details – u. a. die im Vergleich zu den geringen öffentlichen Mitteln für Sachinvestitionen hohen Personalaufwendungen in gemeinnützigen Forschungseinrichtungen – kommt der Rechnungshof zu einer Reihe von Empfehlungen, die sich in fünf Handlungsbereichen zusammenfassen lassen:

  1. Die öffentliche FuE-Finanzierung besser zu programmieren, zuverlässiger zu gestalten und besser darzustellen
  1. Die Projektförderung weiter auszubauen
  2. Die Bemühungen an den europäischen Forschungsaufwendungen teilzuhaben zu verstärken
  3. Die Verwaltung der Forschungseinrichtungen zu verbessern
  4. Die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen zu verbessern

 

 

 

 

 

Quelle: Artikel von Kooperation-International – 11.06.2013 – http://www.kooperation-international.de/detail/info/der-rechnungshof-frankreichs-legt-wenige-tage-vor-der-debatte-im-senat-zum-kommenden-bildungs-und.html

 

Redakteur:  Dr. rer. nat Bernd Kramer, DFGWT – Deutsch-Französische Gesellschaft für Wissenschaft und Technologie e.V.