Veröffentlichung des Berichts über den Stand der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in Frankreich im Jahr 2021

Die französische Behörde für nukleare Sicherheit (ASN) hat am 17. Mai den Abgeordneten des parlamentarischen Amtes für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Entscheidungen (OPECST) ihren Bericht über den Stand der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in Frankreich im Jahr 2021 vorgelegt.

Diesem Bericht zufolge blieben die Sicherheit der Kernkraftwerke sowie der Strahlenschutz in den Bereichen Medizin, Industrie und Transport radioaktiver Stoffe auf einem zufriedenstellenden Niveau, das weitgehend dem aus dem Jahr 2020 entspricht.

Bezüglich des medizinischen Bereichs ist die ASN der Ansicht, dass trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Gesundheitswesen der Stand des Strahlenschutzes im Jahr 2021 mit dem der Jahre 2019 und 2020 vergleichbar ist.

Der Bericht macht jedoch auch deutlich, dass alle Kernkraftwerke in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 weiterhin industrielle Schwachstellen aufwiesen und dass eine Debatte über die energiepolitischen Entscheidungen und den Stellenwert der Kernenergie in diesen Entscheidungen eingesetzt hat.

Bei der Vorstellung dieses Berichts vor den Abgeordneten teilte der Präsident der ASN, Herr Doroszczuk, vier Überzeugungen:

1.         Das französische Stromversorgungssystem sieht sich derzeit gleich in doppelter Hinsicht mit einer beispiellosen Anfälligkeit hinsichtlich der Verfügbarkeit konfrontiert, die sowohl die Anlagen des “Brennstoffkreislaufs” als auch den Kernreaktorpark betrifft. Diese Schwachstellen, die im Wesentlichen aus dem Fehlen von Spielräumen und einem Mangel an vorausschauendem Handeln resultieren, müssen der gesamten Kernenergiebranche und den staatlichen Behörden als Feedback dienen.

2.         Das Thema der nuklearen Sicherheit muss in den Mittelpunkt der energiepolitischen Entscheidungen gerückt werden, und zwar im selben Maße wie das Thema der kohlenstofffreien Stromerzeugung bis 2050. In den nächsten fünf Jahren muss EDF überprüfen und begründen, inwieweit der Betrieb der einzelnen Reaktoren der ältesten Generation über 50 oder sogar 60 Jahre hinaus fortgesetzt werden kann, und bis spätestens Ende des Jahrzehnts muss sich die Regierung dazu äußern, ob die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente bis 2040 fortgesetzt werden soll oder nicht.

3.         Die Festsetzung einer Energiepolitik mit einer langfristigen nuklearen Komponente muss mit einer beispielhaften Politik im Bereich der Abfallentsorgung und der Entsorgung „historischer Abfälle“ aus der Kernenergie einhergehen. Eine solche Politik setzt voraus, dass Entscheidungen getroffen werden, mit denen sichergestellt wird, dass für alle Arten von Abfällen funktionierende Entsorgungswege zur Verfügung stehen, und dass sich die Betreiber kerntechnischer Anlagen stärker einbringen, um die Projekte zur Rücknahme und sicheren Aufbereitung von historischen Nuklearabfällen, für die sie verantwortlich sind, innerhalb der vorgesehenen Fristen umzusetzen.

4.         Die neuen Ausrichtungen der Energiepolitik, wie auch immer sie aussehen mögen, setzen erhebliche industrielle Anstrengungen voraus, um die industriellen und sicherheitstechnischen Herausforderungen zu bewältigen. Sollte die Kernenergie Teil der getroffenen Entscheidungen sein, mit denen bis 2050 ein CO2-freier Energiemix erreicht werden soll, muss die Kernenergiebranche einen echten “Marshallplan” vorlegen, um diese Ausrichtung industriell tragfähig zu gestalten, und über die Kompetenzen verfügen, die es ihr ermöglichen, den Umfang der Projekte und ihre Dauer zu bewältigen.

Quelle: ASN