#Frankreich beschließt #Gesetz für #Orientierung und Studienerfolg
Vor dem Hintergrund hoher Abbrecherquoten wollte der im Mai 2017 gewählte französische Staatspräsident Emmanuel Macron den Zugang zu Plätzen in grundständigen Studiengängen an den Universitäten neu regeln. Diese dürfen aus historischen Gründen ihre Bachelor-Studierenden prinzipiell nicht auswählen, sondern höchstens aus Kapazitätsgründen ablehnen. Die entsprechende Gesetzesvorlage für Orientierung und Studienerfolg (Projet de loi relatif à l’orientation et à la réussite des étudiants) wurde am 13. bzw. 15. Februar 2018 von beiden Kammern des französischen Parlaments – Nationalversammlung und Senat – beschlossen. In den kommenden Wochen wird es von Macron offiziell in Kraft gesetzt.
Das Gesetz basiert auf vier Prinzipien:
- Das Abitur ist die prinzipiell einzige Zugangsvoraussetzung für ein Universitätsstudium.
- Die Begleitung bei der Studienplatzwahl in der Oberstufe wird intensiviert.
- Die Studienplatz-Bewerbungen aber auch die Informationen über die Studienanforderungen werden umfänglicher, wodurch Plätze besser zugeteilt werden sollen.
- Der zukünftige Studierende hat das „letzte Wort“: Er entscheidet, ob er Empfehlungen befolgt.
Die Studienplatzvergabe war bisher über die zentrale Vergabeplattform APB (Admission Post-Bac) geregelt worden, wobei begehrte Plätze mangels anderer Optionen per Losverfahren verteilt wurden. Die nach den oben genannten Prinzipien überarbeitete Plattform Parcoursup schaltete das federführende Ministerium für Hochschulwesen, Forschung und Innovation MESRI (Ministère de l’enseignement supérieur, de la recherche et de l’innovation) dann aufgrund des akademischen Kalenders bereits am 15. Januar 2018 und damit noch vor der Parlamentsdebatte frei. Den Universitäten muss jedoch bis 31. März 2018 eine rechtliche Grundlage für die neuen Regeln vorliegen, da dann die Bewerbungsfrist für Abiturienten und Studierende, die sich umorientieren, endet. Daher wurde über das Gesetz im Parlament im Eilverfahren beraten.
Darüber, wie viele Studierende eine Universität aufnehmen muss, entscheidet pro Region als regionaler Vertreter des Staates weiterhin der sogenannte Recteur. Er bezieht hierbei ein, welche Berufschancen mit dem Abschluss verbunden sind, welche Pläne die Bewerber und welches Lehr- und Forschungsprojekt der jeweilige Fachbereich an der Universität hat. Ob die Berufschancen bei der Entscheidung eine Rolle spielen sollten, wurde von den Parlamentariern intensiv debattiert. Es ist weiterhin auch der Recteur, der in letzter Instanz entscheidet, ob eine Universität einen bestimmten Bewerber aufnehmen muss. Im Vorfeld sollen sich Recteur, Universitätspräsident und Bewerber jedoch verständigen und die Universität einen alternativen Studiengang oder Zusatzmodule anbieten können.
Weiterhin wurde wie von Hochschulministerin Frédérique Vidal angekündigt beschlossen, dass Quoten für die besten Abiturienten, Studienbeihilfe-Empfänger (also Studierender aus einkommensschwachen Familien) sowie für Bewerber aus der Region der jeweiligen Universität eingeführt werden. In den berufsbildenden Kurzstudiengängen gibt es nun eine Mindestquote für Fachabiturienten (bac technologique) und Abiturienten mit einem berufsorientierenden Abitur (bac professionnel).
Der Senat hatte im Übrigen vorgeschlagen, dass die Universitäten Immatrikulationsgebühren für internationale Studierende aus nicht EU-Staaten selbst festlegen dürfen. Dieser Vorschlag wurde in der Vermittlungskommission verworfen. „Das sollte neu debattiert werden. Es gibt 300.000 internationale Studierende, das ist eine nicht zu verleugnende Einnahme-Quelle“, insistierte Senator Jacques Grosperrin anschließend gegenüber dem Online-Magazin Educpros.fr. Die unter dem vorherigen Staatspräsidenten François Hollande verabschiedete Nationale Hochschulstrategie „Für eine lernende Gesellschaft“ hatte Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende explizit ausgeschlossen. Diese zahlen ebenso wie alle anderen die landesweit einheitlichen Immatrikulationsgebühren.
Die Vergabe der Master-Plätze will das MESRI als nächstes überarbeiten. Hier haben die Universitäten seit dem Wintersemester 2017/18 das Recht, ihre Studierenden selbst auszuwählen. Allerdings gilt gleichzeitig das Recht auf Fortsetzung des Studiums, also im Fachbereich des Bachelors einen Master anschließen zu dürfen. 700 bis 1.000 von 173.000 Bewerbern für das erste Masterjahr haben jedoch keinen Platz bekommen. Zum kommenden Wintersemester soll daher der Verteilungsprozess besser organisiert werden. So haben beispielsweise die Recteur, die sich im Falle einer ausbleibenden Zusage um einen Studienplatz bemühen müssen, für 2.000 Bewerber 52.000 Anfragen bei den Universitäten gestellt, das heißt im Durchschnitt 26 Anfragen pro Studierendem.
Quelle: Deutsch-Französische Hochschule
Redaktion: Kathleen Schlütter
Zum Nachlesen (Französisch):
- Educpros.fr (14.02.2018): Entrée à l’université : députés et sénateurs s’accordent sur le projet de loi
- Le Monde (07.02.2018): La réforme de l’accès à l’université arrive sur les bancs du Sénat
- Educpros.fr (13.02.2018): Sélection en master : le droit à la poursuite d’études bientôt revu et corrigé
- senat.fr: Projet de loi relatif à l’orientation et à la réussite des étudiants