Procope

Foto von Chait Goli (Pexel)

Seit 1986 unterstützt das Programm Procope die Entwicklung und Intensivierung von Forschungskooperationen, indem es neue Projekte und die Beteiligung von Nachwuchsforschenden fördert. Procope ist ein „Partenariat Hubert Curien“ (PHC) auf französischer Seite und ein Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) auf deutscher Seite. In Frankreich wird es vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten (MEAE) und vom Ministerium für Hochschulen und Forschung (MESR) finanziert und von Campus France umgesetzt. In Deutschland wird es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) umgesetzt.

Der Bewerbungsaufruf richtet sich an Forschende, die an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätig sind. Zu den Teilnehmenden müssen zwingend auch Nachwuchsforschende gehören. Die Projekte haben eine Laufzeit von zwei Jahren, in denen immer wieder kurzzeitige Austauschbesuche (maximal 50 Tage für das deutsche Team bzw. 30 Tage für das französische Team) zwischen Frankreich und Deutschland stattfinden.

Die Ausschreibung läuft jedes Jahr von April bis Juli, die Finanzierung beginnt im Januar des folgenden Jahres. Die Bewerbungen müssen parallel über Campus France für französische Projektträger und über den DAAD für deutsche Projektträger eingereicht werden.

Die deutschen Verantwortlichen werden gebeten, sich auf der Website des DAAD zu informieren: https://www2.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/projekte/de/11342-foerderprogramme-finden/?s=1&projektid=57557379 (siehe Registerkarte “PPP Joint Research”).

Arten von betroffenen Projekten

Ziel dieses Programms ist es, den wissenschaftlichen und technologischen Austausch auf Exzellenz-Niveau zwischen deutschen und französischen Forschungslaboren zu entwickeln, indem neue Kooperationen und die Beteiligung von Nachwuchsforschenden gefördert werden.

Alle wissenschaftlichen Bereiche sind förderfähig.

Bedingungen für die Förderfähigkeit der Teams

Der Bewerbungsaufruf richtet sich an Forschende, die an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätig sind. Unternehmen können sich an dem Projekt beteiligen, sofern sie mit einem akademischen Partner zusammenarbeiten.

Projekte, die bereits im Rahmen dieses Programms gefördert wurden, können unmittelbar nach ihrem Abschluss nicht erneut beantragt werden. Neue Kooperationen haben in jedem Fall Vorrang. Zwischen dem Abschluss eines Projekts und der Einreichung eines neuen Antrags muss eine Frist von zwei Jahren liegen.

Nur Anträge, die von den an der Partnerschaft beteiligten Forschenden gemeinsam bei den für das Programm zuständigen Stellen in ihrem jeweiligen Land eingereicht werden, werden für zulässig erklärt – d.h. DAAD für das deutsche Team und Campus France für das französische. Forschende müssen dies bei ihrem Partner sicherstellen.

Nach Abschluss eines Procope-Projekts ist es möglich, sich für das einjährige Programm Procope+ zu bewerben, dessen Ausschreibung im Oktober 2024 eröffnet wird.

Bewertung der Projekte

  • Die aktive Beteiligung und Mobilität von Nachwuchsforschenden, insbesondere Doktorand*innen oder Postdoktorand*innen, ist eines der obersten Auswahlkriterien;
  • Die wissenschaftliche Qualität des Projekts;
  • Die wissenschaftliche Qualität und Kompetenz der deutschen und französischen Teams;
  • Das Interesse an der Zusammenarbeit und die Komplementarität der französischen und ausländischen Teams;
  • Die Perspektiven für die Strukturierung oder Valorisierung des Projekts. Vernetzte Projekte mit einer europäischen Ausrichtung, insbesondere solche, die im neuen Rahmenprogramm Horizont Europa zum Ausdruck kommen, werden als vorrangig betrachtet. Die Forschenden haben somit die Möglichkeit, sich im Rahmen eines anderen PHC zum gleichen Forschungsthema zu bewerben;
  • Projekten, die sich in die politischen Schwerpunkte der Europäischen Union einfügen, finden besondere Beachtung.

Ausschuss für die Auswahl der Projekte

Die förderfähigen Projekte werden in beiden Ländern einer getrennten wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Die Instanzen beider Länder treffen sich anschließend, um die Bewertungen gegenüberzustellen und gemeinsam über die Förderung der ausgewählten Projekte zu entscheiden.

Für die französische Seite übernimmt die Délégation aux Affaires Européennes et Internationales (DAEI) des MESR die wissenschaftliche Bewertung der Anträge.

Durchführungsmodalitäten

  • Die Laufzeit der Projekte beträgt zwei Jahre.
  • Die Finanzierung wird auf Jahresbasis für zwei aufeinander folgende Jahre gewährt.
  • Sie muss unbedingt zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des betreffenden Jahres ausgeschöpft werden und kann nicht auf das nächste Jahr übertragen werden.
  • Sie bezieht sich ausschließlich auf die Übernahme der Kosten für die Mobilität der am Programm beteiligten Forschenden zwischen den beiden Ländern.
  • Alle weiteren für die Durchführung der gemeinsamen Projekte erforderlichen Finanzmittel müssen aus den eigenen Mitteln der Partnerlabore oder aus anderen Quellen bereitgestellt werden.
  • Die Verlängerung der Mittel für ein zweites Jahr ist abhängig von:
    • Einer optimalen Nutzung der für das erste Jahr gewährten Finanzmittel;
    • Der Vorlage eines Zwischenberichts, in dem die erzielten wissenschaftlichen Ergebnisse und die durchgeführten oder geplanten Mobilitäten bis zum Ende des laufenden Jahres aufgeführt werden. Der Bericht muss bis spätestens 15. November des ersten Jahres an den Attaché für Wissenschaft und Technologie der Französischen Botschaft in Deutschland (siehe Kontakt) gesendet werden.

Förderfähige Ausgaben

Die von Frankreich bewilligten Mittel decken ausschließlich die Zahlung von Aufenthaltsvergütungen und die Reisen der Forschenden des französischen Teams, die nach Deutschland reisen.

Aufenthalt(e)

Kategorie

Aufenthaltspauschale

Finanzierendes Land

Herkunfts- / Ankunftsland

Forschende*r des französischen Teams

125 € / Tag

Frankreich

Frankreich → Deutschland

Forschende*r des deutschen Teams

Zwischen 89 € und 130€ / Tag

Deutschland

Deutschland→ Frankreich

Hin- und Rückreise(n)

Kategorie

Mobilitätspauschale

Finanzierendes Land

Herkunfts- / Ankunftsland

Forschende*r des französischen Teams

450 €

Frankreich

Frankreich → Deutschland

Forschende*r des deutschen Teams

Zwischen 325 € und 400 €

Deutschland

Deutschland → Frankreich

Zur Orientierung: Im Jahr 2023 betrug die durchschnittliche jährliche Förderung pro Projekt für französische Teilnehmer*innen 6000 € im ersten und zweiten Jahr.

Geistiges Eigentum

Es obliegt den Projektverantwortlichen, alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutz des geistigen Eigentums zu treffen.

Lesen Sie das beigefügte Dokument über bewährte Praktiken, die insbesondere die Regeln zum Schutz des geistigen Eigentums betreffen, aufmerksam durch. Mit der Einreichung des Projekts erklären sich alle Beteiligten mit diesen Regeln einverstanden.

Projekte, die im Rahmen dieser Ausschreibung eingereicht werden, können im Rahmen der PPST (Protection du potentiel scientifique et technique et intelligence économique – Schutz des wissenschaftlichen und technischen Potenzials und Competitive Intelligence) geprüft werden. Weitere Informationen zu dieser Maßnahme: https://www.enseignementsup-recherche.gouv.fr/cid27031/protection-du-potentiel-scientifique-et-technique-et-intelligence-economique-p.p.s.t.html

Nachverfolgung der Projekte (für das französische Team)

Am Ende des ersten Jahres muss das französische Team einen Zwischenbericht (Muster) einreichen, in dem die erzielten wissenschaftlichen Ergebnisse und die durchgeführten oder geplanten Mobilitäten bis zum Ende des laufenden Jahres aufgeführt sind. Er muss bis zum 15. November des ersten Jahres an den Attaché für Wissenschaft und Technologie der Französischen Botschaft in Deutschland (siehe Kontakt) gesendet werden.

Ein wissenschaftlicher und finanzieller Abschlussbericht ist spätestens drei Monate nach Abschluss der Projekte erforderlich. Die französischen Projektleiter*innen müssen unbedingt die herunterladbare Vorlage für den Bericht verwenden und ihn innerhalb dieser Frist an ihre Online-Bewerbung anhängen. Dieser Bericht muss außerdem innerhalb der bereits genannten Frist an die Französische Botschaft in Deutschland gesendet werden (siehe Kontakt).

Die im Rahmen dieses Projekts verfassten Veröffentlichungen müssen die von den Ministerien für Europa und auswärtige Angelegenheiten (MEAE) und für Hochschulen und Forschung (MESR) gewährte Unterstützung erwähnen. Beispielsatz: “This work was partially supported by the “PHC PROCOPE” programme (project number: XXXXXXXXX), funded by the French Ministry for Europe and Foreign Affairs, the French Ministry for Higher Education and Research and the German Academic Exchange Service (DAAD)”.

Ein freiwilliger jährlicher Besuch (sofern er keine zusätzlichen Kosten verursacht) in der Französischen Botschaft in Deutschland wäre begrüßenswert, da er eine kurze Präsentation der Arbeit des Teams ermöglichen und so deren Sichtbarkeit erhöhen würde.

Praktische Modalitäten für die Einreichung eines Projekts

– Datum der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Projekten: 3. April 2024.

– Frist für die gemeinsame Einreichung von Projektanträgen: 15. Juli 2024.

– Verbreitung der Ergebnisse auf dem Extranet von Campus France http://chercheurs.campusfrance.org: November 2024.

– Beginn der Projekte: Januar 2025.

– Versand der Benachrichtigung über den Finanzrahmen: Februar 2025.

– Geplantes Webinar für die ausgewählten Projektträger: Januar-Februar 2025.

Weitere Infos und Bewerbungen

Weitere Informationen zum Procope-Programm und Bewerbungsverfahren finden Sie auf Französisch auf der entsprechenden Infoseite von Campus France oder auf Deutsch auf der Infoseite des DAAD (siehe PPP).

Kontakt

Frau Ramona Sterz
DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel. : +49  (0)228 882-449
Mail : sterz@daad.de

Herr Hugo Zusslin
Attaché für Wissenschaft und Technologie
Französische Botschaft in Deutschland
Pariser Platz 5
D-10117 Berlin
Tel. : +49 30 590 03 9262
Mail: attache-science.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr