Weimarer Exzellenzinitiative 2024

In ihrer gemeinsamen Erklärung vom 12. Februar 2024 haben die Außenminister Frankreichs, Deutschlands und Polens den Wunsch geäußert, einen Fahrplan mit Initiativen wie der „Weimarer Exzellenzinitiative“ festzulegen, um der akademischen Zusammenarbeit durch die Finanzierung gemeinsamer Sommerexzellenzprogramme zwischen Europäischen Hochschulallianzen, an denen alle drei Länder beteiligt sind, einen entscheidenden Impuls zu verleihen. Die erste Ausgabe dieser Initiative der „Weimarer Exzellenzinitiative“ wird durch das vorliegende Programm gestartet, das vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten (MEAE) finanziert und von den französischen Botschaften in Deutschland und Polen umgesetzt wird.

Die „Weimarer Exzellenzinitiative“ hat zum Ziel, die trilaterale Zusammenarbeit über die Europäischen Hochschulallianzen, an denen Deutschland, Polen und Frankreich beteiligt sind, durch die Unterstützung der Organisation von wissenschaftlichen Kolloquien und Treffen von Expert*innen zu stärken.

Frist für die Einreichung von Anträgen: 22. Juli 2024

Zeit der Projekte: November 2024 bis November 2025

Ziele

Die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Frankreich, Deutschland und Polen in den Bereichen Forschung und Innovation erfolgt insbesondere durch die Beteiligung von Forschungsteams aus den drei Ländern an Großprojekten auf nationaler oder europäischer Ebene. Die Einrichtungen der drei Länder wirken maßgeblich an den Europäischen Hochschulallianzen mit, die im Anschluss an die Rede des französischen Staatspräsidenten an der Sorbonne im Jahr 2017 ins Leben gerufen wurden und deren Erfolg und Integrationsbedarf er in seiner zweiten Rede zu Europa im April 2024 hervorgehoben hat. In diesem Sinne unterstützt die „Weimarer Exzellenzinitiative“ die Organisation von Veranstaltungen und Treffen in Deutschland und Polen zwischen den Mitgliedern und assoziierten Partnern einer gemeinsamen Europäischen Hochschulallianz, um deren wissenschaftliches Potenzial zu vervielfachen.

Die Ziele dieses Programms sind:

  • die Unterstützung der Europäischen Hochschulallianzen bei der Umsetzung ihrer Strategien für die wissenschaftliche Zusammenarbeit;
  • die Zusammenarbeit zwischen Frankreich, Deutschland und Polen in den Bereichen Forschung und Innovation stärken;
  • nationale Exzellenzinitiativen näher zusammenbringen;
  • die vernetzte Forschung fördern und Teams dabei unterstützen, eine strukturierte Zusammenarbeit zu konzipieren und/oder den Aufbau größerer Verbundprojekte vorzubereiten.

Die Projekte können die anderen Mitglieder und assoziierten Partner der Europäischen Hochschulallianzen einbeziehen.

Kriterien für die Förderfähigkeit und die Art der betreffenden Projekte

Die Aufforderung zur Einreichung von Projekten steht Forscherteams aus Hochschuleinrichtungen, Forschungsorganisationen und anderen Forschungsakteuren offen, die Mitglieder oder assoziierte Partner einer Europäischen Hochschulallianz sind.

Mindestens ein Mitglied oder assoziierter Partner aus Frankreich, ein Mitglied oder assoziierter Partner aus Deutschland und ein Mitglied oder assoziierter Partner aus Polen müssen Teil des Projekts sein.

Alle wissenschaftlichen Disziplinen sind förderfähig.

Die Veranstaltungen müssen innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Projektauswahl auf deutschem oder polnischem Staatsgebiet stattfinden. Der Projektträger oder die Projektträgerin kann aus einer Einrichtung eines anderen Landes stammen, das Mitglied einer Allianz ist, vorausgesetzt, dass die französischen, deutschen und polnischen Mitglieder oder assoziierten Partner vertreten sind.

Die Projekte werden in Form von Workshops, Seminaren und/oder Besuchen durchgeführt. Sie haben folgende Ziele:

  • Maßnahmen im Bereich der Forschung vorbereiten, die in und von ihren jeweiligen Europäischen Hochschulallianzen durchgeführt werden könnten (z. B. Doktorandennetzwerke im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, vom ERC angebotene Einstellungsmöglichkeiten innerhalb der Allianzen, Widening-Projekte usw.). Bereits angestoßene Maßnahmen können ebenfalls Gegenstand von Diskussionen sein, um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern.
  • Austausch und Bekanntmachung der Strukturreformen der Hochschul- und Forschungssysteme der drei Länder (z. B. IDEX – Exzellenzinitiativen in Frankreich, Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder in Deutschland) und Diskussion darüber, wie diese in den Dienst von Forschungsmaßnahmen im Rahmen einer “Europäischen Hochschule” gestellt werden können (zweckgebundene Finanzierung, Zusammenlegung von Ausrüstung und Infrastruktur usw.).
  • Die relevantesten Programme ermitteln, für die Forschungsteams aus den drei Ländern in Frage kommen (Horizon Europe, ANR-DFG, Procope+, DFH usw.), insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit bei Themen, die für die Länder des Weimarer Dreiecks von strategischer Bedeutung sind (KI, Klima, Gesundheit, nachhaltiger Verkehr usw.).

Kriterien für die Bewertung der Projekte

Die Bewertungskriterien sind die folgenden:

  • Qualität des Projekts (Ziele, Thema, wissenschaftliche Exzellenz, Umfang der Veranstaltung …);
  • Teilnahme von jungen Forscherinnen und Forschern;
  • Qualität der Teams (Projektträger*innen, geplante Referent*innen, geplante Teilnehmer*innen …);
  • Komplementarität der Teams;
  • Aussichten auf eine Ausgestaltung oder Valorisierung des Projekts auf einem höheren Anspruchsniveau.

Ausschuss für die Auswahl der Projekte

Förderfähige Projekte werden einer wissenschaftlichen Bewertung durch die Delegation für europäische und internationale Angelegenheiten (DAEI) des französischen Ministeriums für Hochschulen und Forschung unterzogen.

Art der übernommenen Ausgaben

Die französischen Botschaften in Deutschland und Polen übernehmen bis zu einem Höchstbetrag von 12.500 € pro Projekt:

  • Sachkosten, die durch die Organisation der Veranstaltung in Deutschland oder Polen entstehen;
  • Aufenthaltsvergütungen und Reisen der Partner nach Deutschland und Polen.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerber*innen müssen vor dem 22. Juli 2024:

  • ein Online-Formular ausfüllen (Link zum Formular);
  • die Bewerbungsunterlagen, die auf Englisch oder Französisch verfasst sind, in einer einzigen PDF-Datei an die folgenden Adressen senden: attache-science.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr und science.varsovie-amba@diplomatie.gouv.fr. Sie werden die folgenden Dokumente umfassen:
    • Bewerbungsschreiben.
    • Kurze Beschreibung des geplanten Forschungsprojekts sowie der Veranstaltung auf maximal 2 Seiten. Dabei sollten auch der Hintergrund der Zusammenarbeit (z. B. Teilnahme an einem Projekt, das im Rahmen einer bilateralen Maßnahme gefördert wurde), der Stellenwert des Projekts im Rahmen der von der Europäischen Hochschulallianz entwickelten Strategie sowie die ermittelten Programme oder Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung dieser Entwicklungen (z. B. bilaterale Finanzierungsmaßnahmen ANR/DFG oder Ausschreibungen in Horizon Europe usw.) angegeben werden.
    • Lebensläufe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, für die eine Finanzierung beantragt wird.
    • Budgetentwurf, der die Höhe der beantragten Finanzhilfe begründet.
    • Ein Programm oder Vorprogramm der Veranstaltung mit Angabe des geplanten Datums und des Veranstaltungsortes.

Budgetentwurf

Der Budgetentwurf muss sich auf die folgende Pauschale beziehen:

  • Reise: maximal 550 € für Hin- und Rückfahrt
  • Aufenthalt: 125 €/Tag
  • Die Organisationskosten dürfen nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten betragen.

Nachverfolgung der Projekte

Am Ende des Projekts muss das Team der Forschenden einen Bericht einreichen, in dem die erzielten Ergebnisse und die durchgeführten Mobilitäten erwähnt werden. Er muss spätestens drei Monate nach Projektende an den Attaché für Wissenschaft und Technologie der Französischen Botschaft in Deutschland (attache-science.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr) und den Attaché für wissenschaftliche und akademische Zusammenarbeit der Französischen Botschaft in Polen / Institut français de Pologne (science.varsovie-amba@diplomatie.gouv.fr) geschickt werden.
Eine Vorlage für den Bericht finden Sie auf unserer Website.

Praktische Modalitäten für die Einreichung eines Projekts

  • Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen: 22. Juli 2024
  • Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse: Ende Oktober 2024
  • Startdatum der Projekte: November 2024

Ansprechpartner

Französische Botschaft in Deutschland
Hugo Zusslin
Attaché für Wissenschaft und Technologie
Pariser Platz 5
D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 590 03 9262
E-Mail: attache-science.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr

Französische Botschaft in Polen
Jean-Luc Schneider
Attaché für wissenschaftliche und akademische Zusammenarbeit / Institut français de Pologne
ul. Piękna 1
PL-00-477 Warszawa
Tel.: +48 22 529 30 79
E-Mail: science.varsovie-amba@diplomatie.gouv.fr