Die Konferenz der Hochschulrektoren (CPU) und die Behörde für Atomenergie und alternative Energien (CEA) unterzeichnen ein Partnerschaftsabkommen
Forschungsministerin Valérie Pécresse bezeichnete das Rahmenabkommen als beispielhaft für die Ausgestaltung der Beziehungen zwischen den staatlichen Forschungseinrichtungen und den französischen Universitäten.
Das am 8.3.2011 unterzeichnete Rahmenabkommen erlaubt es, das Verhältnis zwischen den Beteiligten, die bisher mehr oder weniger beziehungslos nebeneinander agierten, im Geiste der im Jahre 2007 eingeleiteten Reform des französischen Hochschul- und Forschungssystems gegenseitig zu öffnen.
Das Rahmenabkommen bezieht sich auf die Zusammenlegung einiger durch die geplante Kooperation bedingter Geschäftsabläufe: die Personalrekrutierung (gemeinsame universitäre Lehrstühle), die Ausbildung, die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen (Patente) und – auf Teilgebieten – der Forschungsplanung.
Im Einzelnen:
- Das Rahmenabkommen sieht eine “délégation globale” in den fakultätsübergreifenden Forschungsgruppen (UMR) trotz des unterschiedlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Status der CEA einerseits und der Universitäten andererseits vor. Die damit erzielten Vereinfachungen bestimmter Geschäftsabläufe, die künftig von einer einzigen bevollmächtigten Stelle erledigt werden und sich auf flexibler als bisher gehandhabte Regelungen stützen, sollen die Forscher bei den administrativen Pflichten entlasten.
- Die CEA und die CPU werden aktiv zur Schaffung gemeinsamer Lehrstühle beitragen, wie sie die Forschungsministerin bei früherer Gelegenheit definiert hat. Mit diesen Lehrstühlen wird bezweckt, dank attraktiver Arbeits- und Gehaltsbedingungen qualifizierte Talente für die Universitäten zu gewinnen und das wissenschaftliche Potenzial der besten Laboratorien zu verstärken.
- Das Rahmenabkommen stärkt die Rolle der CEA im Rahmen der Regionalen Forschungs- und Hochschulzentren (PRES), im Bereich der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen (Patente) und bei der Vermittlung von Doktoranden, die ihre Ausbildung an einer Universität oder Ingenieurschule erfolgreich abgeschlossen haben, in eine ihrer Ausbildung entsprechende berufliche Tätigkeit.
Quelle:
Pressemitteilung des Ministeriums für Hochschulen und Forschung, 08/03/2011
Redaktion:
Dr. Hermann Schmitz-Wenzel, DFGWT