Umverteilung der Steuergutschriften für Forschung auf die KMU
Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bewerten die 2008 durchgeführte Reform der Steuergutschrift für Forschung (CIR), deren Betrag sich auf 5 Milliarden Euro verdreifacht hat, und ihre aufgrund der Krise seit Januar 2009 vorzeitig veranlasste Rückerstattung ausnahmslos als sehr positive Punkte der Arbeit des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy im Bereich Forschung und Innovation. Allerdings schlagen sie im Rahmen des französischen Wahlkampfs für die Präsidentschaftswahlen einige Veränderungen vor, um die Förderung der KMU zu verbessern.
Sie bedauern vor allem, dass “die neue Steuergutschrift in erster Linie den Großunternehmen zugute kommt, was diese nicht daran gehindert hat, ihre Forschungszentren ins Ausland umzusiedeln und Mitarbeiter zu entlassen, während die KMU ihre F&E-Aktivitäten weiterhin in Frankreich realisieren und auch dort Mitarbeiter einstellen”, so André Choulika, Leiter des Unternehmerverbands France Biotech und Generaldirektor des Biotechnologieunternehmens Cellectis. “Die Steuergutschrift für Forschung sollte ein Instrument zur Unterstützung von Kooperationen sein. Wenn der Staat heute einem Pharmalabor einen Scheck über 80 Millionen Euro ausstellt, muss dieses Labor nicht mal Rechenschaft über den Verbleib des Geldes abgeben”, erklärt Herr Choulika. Er schlägt vor, dass zunächst eine Summe von maximal 30 Millionen Euro bewilligt wird. Für die restlichen 50 Millionen Euro muss sich der Zahlungsempfänger dazu verpflichten, diese im Rahmen einer Kooperation mit innovativen KMU zu investieren.
Hugues Souparis, Ko-Vorsitzender der Kommission für Forschung und Innovation von CroissancePlus und Generaldirektor des Unternehmens Hologram Industries, ist da vorsichtiger. Seiner Meinung nach sollte die Steuergutschrift für Großunternehmen unangetastet bleiben, da diese viele Forschungsaktivitäten an innovative KMU vergeben. Stattdessen regt er an, die CIR auf den gesamten Innovationszyklus auszuweiten: Forschung, Design, Prototypen, Pilotserien. Das wäre ohne eine Kostenerhöhung realisierbar, wenn die Ausgabenobergrenze auf 100 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe und nicht wie derzeit pro Tochtergesellschaft festgesetzt werden würde.
Quelle:
– Artikel aus Les Echos – 06.03.2012 – http://www.lesechos.fr/entreprises-secteurs/innovation-competences/technologies/0201923988284-redistribuer-le-credit-d-impot-recherche-vers-les-pme-298615.php
Redakteurin:
Elodie Parisot, elodie.parisot@diplomatie.gouv.fr