Gesetz zur Forschung an embryonalen Stammzellen verabschiedet

Im Namen der französischen Regierung hat Forschungsministerin Geneviève Fioraso einen Gesetzentwurf eingebracht, der – unter strengen rechtlichen und ethischen Auflagen – die Forschung an Embryonen und menschlichen embryonalen Stammzellen erlaubt.

 

Dieser Gesetzentwurf, dem der Senat bereits am 4. Dezember 2012 zugestimmt hatte, wurde nach 2-tägiger Debatte am 16. Juli 2013 nun auch von der Nationalversammlung angenommen.

 

Das Gesetz tritt an die Stelle einer Regelung aus dem Jahre 2004, die prinzipiell die Forschung untersagte, jedoch Ausnahmen zuließ. Die neue Regelung erlaubt die Stammzellenforschung, allerdings unter strengen Auflagen, die von der Agentur für Biomedizin überprüft werden. Bereits 2002 wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung in der Nationalversammlung beraten und erhielt eine breite Zustimmung der linken Parteien und teilweise der UMP, konnte jedoch aufgrund des politischen Machtwechsels nicht endgültig verabschiedet werden.

 

Seitdem galten die Gesetze von 2004 und 2011 mit dem Verbot der Stammzellenforschung und bestimmten Ausnahmeregelungen.

 

Nach dem neuen Gesetz darf die Forschung nur an überzähligen Embryonen vorgenommen werden, die aus einer in vitro Befruchtung hervorgegangen und nicht mehr für ein Elternprojekt vorgesehen sind. Die Eltern müssen zuvor informiert werden und eine schriftliche Erlaubnis unterzeichnen. Die Forschung muss wissenschaftlich relevant und auf den medizinischen Fortschritt ausgerichtet sein.

 

Dieses Gesetz bringt Ethik und Forschungsfreiheit miteinander in Einklang und stellt die generelle Philosophie des Bioethikgesetzes nicht infrage. Es stellt einen Vertrauensbeweis gegenüber der Wissenschaftsgemeinschaft bezüglich der akademischen Freiheit und der Nicht-Stigmatisierung dieser Forschung dar. Durch die Verabschiedung des Gesetzes wird es Frankreich möglich, seinen Rückstand in der Forschung aufzuholen, der sich in 10 Jahren aufgebaut hat.

 

Das Gesetz definiert den juristischen Rahmen der Forschung an Embryonen und an embryonalen Stammzellen in Frankreich und ebnet all den Forschungsprojekten den Weg, die in diesem Bereich erfolgversprechend sind. Überdies trägt es dazu bei, dass Frankreich auch auf internationaler Ebene weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Dieses Gesetz ist ebenso ein Hoffnungsschimmer für die Patienten, ihre Familien und die gesamte Gesellschaft, da sie direkt von den Fortschritten dieser aufstrebenden Wissenschaft profitieren.