Energiewandel für grünes Wachstum
Der französische Ministerrat hat im Vorfeld der diesjährigen UN-Klimakonferenz in Paris zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, um die nachhaltige Entwicklung in Frankreich voranzubringen: einen Maßnahmenplan mit 74 Punkten, die Nationale Umweltstrategie für nachhaltige Entwicklung und einen Plan “Vorbildliche Verwaltung”. Ziel ist es, Frankreich zu einer besonders umweltfreundlichen Nation zu machen.
Im November 2014 fand in Paris die dritte nationale Umweltkonferenz mit etwa hundert Teilnehmern aus allen Gesellschaftsbereichen statt. Es wurden dort die Weiterentwicklung der bereits begonnenen Regierungsvorhaben besprochen, wie z.B. der Gesetzentwurf für den Energiewandel hin zu grünem Wachstum (am 3. März 2015 vom Senat verabschiedet) und der Gesetzentwurf zur Biodiversität (am 24. März 2015 von der französischen Nationalversammlung in erster Lesung verabschiedet), der dritte nationale Plan für “Umwelt und Gesundheit” und die überarbeitete Wasser- und Landschaftspolitik.
Am 4. Februar 2015 stellten Premierminister Manuel Valls und die Ministerin für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal, 74 Maßnahmen vor, die aus den Ergebnissen der Konferenz entstanden sind und 2015 umgesetzt werden sollen. Die Schwerpunktthemen sind die Mobilisierung für die UN-Klimakonferenz (COP21), nachhaltiger Verkehr und Mobilität sowie Gesundheit und Umwelt.
Mit dem am 3. März 2015 verabschiedeten Gesetzentwurf für den Energiewandel will Frankreich seine Energieautonomie stärken, seine Treibhausgasemissionen senken und Maßnahmen für das grüne Wachstum ergreifen. Folgende fünf mittel- und langfristigen Ziele wurden festgelegt:
- Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 %bis 2030 (im Vergleich zu 1990) und um 75 % bis 2050
- Reduzierung des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen um 30 % bis 2030
- Reduzierung des Anteils der Kernenergie am französischen Energiemix von 75 % auf 50 % bis 2025.
- Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 32 % bis 2030
- Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 20 % bis 2030 und um 50 % bis 2050.
(siehe auch: https://www.wissenschaft-frankreich.de/allgemein/die-fuenf-wichtigsten-ziele-des-franzoesischen-energiewandels/)
Ein weiteres Ziel ist die Entstehung 100.000 neuer Arbeitsplätze in den Industriezweigen des grünen Wachstums.
Zu den verabschiedeten Maßnahmen gehören insbesondere:
Im Bereich Gebäudesanierung:
Mit fast 44% des Endenergieverbrauchs ist der Gebäudebereich in Frankreich der energieintensivste Sektor. Außerdem ist er für 25% der jährlichen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Aus diesen Gründen ist es notwendig, die Energieeffizienz von Neu- und Bestandsbauten zu erhöhen. So wurde im Gesetz eine Verpflichtung zur energetischen Sanierung bei umfassenden Renovierungen festgelegt (geplant sind ab 2017 jährlich 500.000 Wohnungen). Neubauten sollen künftig größtenteils Plus-Energie-Häuser werden (5 Mrd. Euro werden dafür bereitgestellt). Zudem werden Maßnahmen zur Wärmedämmung, dem Einbau effizienter Heizungen und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen besonders gefördert.
Seit dem 1. September 2014 werden bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Steuergutschrift für nachhaltige Entwicklung (deckt rund 30% der Kosten)
- Zinsloser Öko-Kredit
- Einführung eines „Energie-Schecks“ (für Sozialtarife bei Strom und Gas)
- Plattformen zur energetischen Sanierung (Informationsquelle)
- Einrichtung regionaler Gesellschaften für Drittfinanzierungen
- Einbau des intelligenten Stromzählers „Linky“ (bis 2021 sollen alle 35 Mio. Zähler in Frankreich ausgetauscht werden; Investitionskosten: 5 Mrd. Euro; 10.000 neue Arbeitsplätze) (siehe auch: https://www.wissenschaft-frankreich.de/energie/energieeffizienz/linky-haelt-einzug-in-franzoesische-haushalte/)
- Förderung der Bürgerbeteiligung an Bauprojekten
Im BereichVerkehr
- Förderung der Elektromobilität – Fünf Initiativen:
- Steuergutschrift von 30 % beim Erwerb einer Ladestation für Elektrofahrzeuge vor dem 31. Dezember 2015
- Neue Empfehlungen für die Vereinfachung des Zugangs zu Ladesäulen und deren Bedienung
- Schilder zur leichteren Lokalisierung und zum vereinfachten Zugang zu Ladesäulen
- Ausbau der Ladestationen auf dem gesamten Territorium (7 Mio. Ladestationen bis 2030, derzeit 10.000)
- Umweltbonus von 6.300 Euro für Elektrofahrzeuge (<20g CO2/km) und 4.000 Euro für Plug-In-Hybridfahrzeuge (<60gCO2/km) wird auch 2015 beibehalten und kann seit dem 1. April 2015 bis zu 10.000 Euro erreichen, wenn dafür ein mindestens 13 Jahre altes Dieselfahrzeug entsorgt wird. (siehe auch: https://www.wissenschaft-frankreich.de/verkehrstechnik/elektromobilitaet/frankreich-fuenf-neue-initiativen-zur-foerderung-der-elektromobilitaet/)
- 450 Millionen Euro für rund 100 Projekte zur Förderung der regionalen „öffentlichen Verkehrsmittel und der nachhaltigen Mobilität“ (auf der Schiene, dem Wasser und den Straßen)
- Stärkere Förderung des Schienenverkehrs als Transportalternative
- Umstellung der Fahrzeugflotte staatlicher Einrichtung auf Elektroantrieb (50 %)
- Busspurnutzung und kostenlose Parkplätze für umweltfreundliche Fahrzeuge
- Einführung von Umweltplaketten (Kommunen sollen dadurch angeregt werden, Strategien für die Schadstoffminderung zu entwickeln, z.B. Umweltzonen)
- Fahreinschränkungen für besonders umweltfeindliche Fahrzeuge in Großstädten
- Schaffung von Anreizen für Arbeitnehmer, den Arbeitsweg per Fahrrad zurückzulegen (Kilometergeld)
- Senkung der Treibhausgasemissionen im Großhandel (10% bis 2020, 20% bis 2025)
- Förderung von Forschungsprogrammen zum „Automobil der Zukunft“ (750 Millionen Euro)
- Förderung des Einsatzes von Biokraftstoffen im Luftverkehr (Zusammenarbeit mit Air France)
Im Bereich Erneuerbare Energien
Frankreich will seinen Energiemix ausbauen und seine Energieautonomie stärken durch:
- Schnellere Umsetzung von Projekten durch die Vereinfachung und Bündelung von Genehmigungen und Verfahren
- Finanzielle Beteiligung der Kommunen, Gemeindeverbände und Einwohner an der Strom- und Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien
- 212 energiepositive Gebiete für grünes Wachstum ausgezeichnet (Februar 2015) und mit 500.000 bis 2 Millionen Euro gefördert (Subvention soll dazu beitragen, den Rückgang des Energieverbrauchs in dem entsprechenden Gebiet zu fördern, die Produktion von erneuerbaren Energien zu erhöhen und eine Bürgermobilisierung anzuregen) (siehe auch: https://www.wissenschaft-frankreich.de/umwelt-klima-agronomie/energiepositive-gebiete-212-laureaten/)
- Aktionsplan für Biogasanlagen (Ziel: 1500 in den nächsten drei Jahren)
- Bis 2017 stellt die öffentliche Investitionsbank BPI den KMU jährlich Kredite in Höhe von 800 Mio. Euro für den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung. Zudem vergibt sie Öko-Kredite in Höhe von 340 Millionen Euro an Industrieunternehmen für Projekte zur Energieeffizienz.
- Förderung der Produktion und Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien (französische Agentur für Umweltschutz und Energie ADEME verdoppelt in den nächsten drei Jahren ihren „fonds chaleur“)
- Festlegung der Obergrenze für die installierte Leistung der Atomkraftwerke auf 63,2 GW (aktuelle Leistung)
- Förderung der Meeresenergien (seit April 2014 sechs Projekte ausgewählt, Gesamtförderung: 93,5 Mio. Euro; im Rahmen dieser 6 Projekte werden die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit von drei innovativen Technologien getestet: Meeresströmungskraftwerke, schwimmende Windenergieanlagen, Meereswärmekraftwerke) (siehe auch: https://www.wissenschaft-frankreich.de/energie/erneuerbare-meeresenergien/)
Zudem ist vorgesehen, den Export von Kohlekraftwerken in Entwicklungsländer nicht mehr staatlich zu fördern, wenn keine CO2-Abscheidung und –Speicherung vorgesehen ist.
Im Kampf gegen Verschwendung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Ziele:
- Reduzierung der Abfallmenge bis 2020 (in den Haushalten um 7%, Stabilisierung in der Wirtschaft)
- Reduzierung der auf Deponien verbrachten Abfälle um 50% bis 2025
- Definierung der Recyclingmenge nach den verschiedenen Abfallkategorien: 70% der Abfälle aus dem Baugewerbe bis 2020, 55% der ungefährlichen Abfälle bis 2020, 60% bis 2025
- Erarbeitung eines Aktionsplans zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung in der Gemeinschaftsgastronomie
Maßnahmen:
- Ausbau der Trennung von Biomüll an der Quelle
- Grundsatz der Nähe: Abfälle sollten so nah wie möglich an dem Ort behandelt werden, an dem sie produziert werden
- Unterstützung der Regionen bei der Erarbeitung regionaler Strategien für die Kreislaufwirtschaft
- Unterstützung der Städte bzw. Gebiete (bei der Reduzierung von Verschwendung, der Wiederverwertung von Produkten und beim Recycling), die beim Projektaufruf „Null Abfall, Null Verschwendung“ gewinnen (bereits 58)
Darüber hinaus wurde beschlossen, Einwegplastiktüten ab dem 1. Januar 2016 und Einweggeschirr ab 2020 zu verbieten.
Die Nationale Umweltstrategie für nachhaltige Entwicklung für 2015 bis 2020 hat einen dreifachen Anspruch: eine gesamtgesellschaftliche Vision für 2020 zu entwickeln, das Wirtschafts- und Sozialmodell hin zu nachhaltigem Wachstum zu verändern und alle Akteure am ökologischen Wandel zu beteiligen. Dafür werden neun Handlungsachsen vorgeschlagen. Eine dieser Achsen sieht die “Orientierung der Wissensproduktion, der Forschung und der Innovation in Richtung ökologischer Wandel” vor. Dazu soll unter anderem der Zugang zu wissenschaftlichen Studien und die Umsetzung innovativer Ideen erleichtert werden. Im Rahmen des Investitionsprogramms “Zukunftsinvestitionen” sind hierfür z.B. 750 Millionen Euro für die Entwicklung der “Fahrzeuge der Zukunft” vorgesehen.
Der Plan “Vorbildliche Verwaltung” präsentiert Maßnahmen, um in den Ministerien den verantwortungsvollen und vorbildlichen Umgang mit Energieressourcen zu verstärken. Dazu gehört z.B. der energiesparende Einsatz von Geräten, die Anschaffung von Dienst-Elektrofahrzeugen und -fahrrädern oder das teilweise Ersetzen von Dienstreisen durch Videokonferenzen.
Quelle: http://www.gouvernement.fr/action/la-transition-energetique-pour-la-croissance-verte
Übersetzerin: jana.ulbricht@diplomatie.gouv.fr