Neue Maßnahmen für die Energiepolitik zum Auftakt der COP21

Eine Woche vor dem Start der UN-Klimakonferenz in Paris – COP21 – hat die Ministerin für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal, die konkrete Umsetzung und die weiteren Aktionspläne des neuen Gesetzes zum Energiewandel und für ein grünes Wachstum angekündigt.

 

Als Gastgeber der COP21 und aktiver Fürsprecher setzt sich Frankreich für ein ehrgeiziges Klimaschutzabkommen ein, um die globale Erwärmung auf 2°C zu begrenzen und die Ära nach den fossilen Brennstoffen zu gestalten. Hierfür bedarf es einer neuen Ausrichtung der Energiepolitik aller Länder, basierend auf einer soliden Gesetzgebung und umfangreichen Aktionsplänen.

 

Frankreich unterstützt entschiedene und innovative Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang stellen die Durchführungsbestimmungen des neuen Gesetzes eine besondere Priorität dar. Ségolène Royal möchte für die beteiligten Akteure in der Wirtschaft, Forschung und Politik und dem Verbrauchermarkt klare Rahmenbedingungen schaffen, die den Energiewandel schnell zu einer betrieblichen Realität werden lassen.

 

Sie gab Folgendes bekannt:

 

Maßnahmen zum Erreichen einer kohlenstoffarmen Wirtschaft:

 

Nationale Strategie für eine kohlenstoffarme Wirtschaft

Ein Dekret, das die ersten drei „Kohlenstoff-Budgets“ für die Zeiträume 2015-2018, 2019-2023 und 2024-2028 enthält und die nationale Strategie für eine kohlenstoffarme Wirtschaft Frankreichs bestätigt, wird in den kommenden Tagen unterzeichnet und veröffentlicht.

Bereits jetzt steht eine Zusammenfassung der nationalen Strategie für einen niedrigen Kohlenstoffaustoß auf der Webseite des Ministeriums zur Verfügung.

 

Kohlenstoffpreis

Mit dem neuen Gesetz für grünes Wachstum setzt Frankreich einen Kohlenstoffpreis von 56 € im Jahr 2020 und 100 € im Jahr 2030 fest.

Ziel ist es, durch eine grüne Energiebesteuerung die Direktinvestitionen mittel- und langfristig zugunsten der Sektoren der Energiewende zu ermöglichen. Diese Maßnahme wird ebenfalls zur Verbesserung der Energieeffizienz und zu Einsparungen für Haushalte und Unternehmen beitragen.

 

Klimarisiken im „Reporting“ von Unternehmen

Verschiedene Maßnahmen des neuen Gesetzes zum Energiewandel (Artikel 173) betreffen die Einbeziehung des Klimawandels in die Strategien und Aktionen von Unternehmen und Investoren:

 

  • Analyse der mit dem Klimawandel verbundenen finanzwirtschaftlichen Risiken;
  • Berücksichtigung von Klimafragen bei der CSR-Berichterstattung (Corporate Social Responsibility);
  • Berücksichtigung des Klimawandels bei „Stress-Tests“ in Krisensituationen, die regelmäßig unter der Kontrolle der Bankenaufsicht vom Finanzsystem durchgeführt werden müssen,
  • für institutionelle Anleger: Richtziele für die Anhebung des Anteils an grünen Investitionen und Offenlegung der Mittel, die zur Umsetzung dieser Ziele eingesetzt wurden.

 

Label „Energetischer und ökologischer Wandel für den Klimaschutz“

Nach der Gründung des Labels „energetischer und ökologischer Wandel für den Klimaschutz“ im September 2015 trat es nun, durch die Unterzeichnung des Dekrets durch Ségolène Royal, in Kraft. Zudem wurden die ersten Projektausschreibungen bekanntgegeben.

 

Unterstützung des Energiewandels in den Gebieten

 

95 neue „Null-Abfall, Null-Verschwendung“ Gebiete

Im Rahmen einer neuen Ausschreibung, die bereits 2015 ins Leben gerufen wurde, wurden 95 neue Gebiete ausgewählt. Diese erhalten Unterstützung und Subventionen, um ihre jeweiligen Projekte in den kommenden Monaten umzusetzen. Bei der Ausschreibung geht es auch in diesem Jahr um Abfallrecycling und Kreislaufwirtschaft. Ziel der Projekte soll die Vermeidung und das Recycling von Abfällen sein. Im Idealfall soll eine Lösung für 100%iges Recycling präsentiert werden („Null Abfall, Null Verschwendung“). Diese 95 neuen Gebiete, die über 23 Regionen verteilt sind, umfassen insgesamt 22 Millionen Einwohner, die 11 Millionen Tonnen an Hausmüll und ähnlichen Abfällen produzieren. Die Preisträger (Gebietskörperschaften oder Unternehmen) werden individuell von der ADEME über einen Zeitraum von drei Jahren begleitet und erhalten eine finanzielle Förderung für die Durchführung von Machbarkeitsstudien oder Kommunikationsmaßnahmen als Unterstützung beim Start ihrer Projekte.

 

Ausbau der erneuerbaren Energien

 

Ausbau der Wasserkraft

Ségolène Royal startete die Befragung zum Kriterienkatalog für die erste Ausschreibung für Kleinwasserkraftwerke. Mit der Ausschreibung soll der Ausbau dieses wichtigen Sektors für den Energiewandel belebt werden. Mit Hilfe der Projekte sollen die Kapazitäten von Kleinwasserkraftwerken von 60 MW angehoben werden. Der Start der Ausschreibung ist für Anfang 2016 geplant.

 

Vereinfachungsmaßnahmen

Als Ursache für Entwicklungsverzögerungen in bestimmten Sektoren wurden insbesondere die Komplexität und die langwierigen Verfahren zur Genehmigung und Unterstützung von erneuerbaren Energieprojekten hervorgehoben. Ségolène Royal hat einen umfassenden Plan zur Vereinfachung und Beschleunigung dieser Verfahren vorgestellt, mit dem die Fristen um mindestens sechs Monate verkürzt werden sollen.

 

Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor

 

Verkehrsberuhigte Bereiche

Einer der Schwerpunkte des neuen Gesetzes besteht in der Möglichkeit für Gemeinden, verkehrsberuhigte Bereiche zu schaffen. Diese Bereiche sind, entweder über das ganze Jahr oder an bestimmten Wochentagen, bestimmten Fahrzeugkategorien vorbehalten, um so die Verschmutzung drastisch zu reduzieren. Die Verordnung soll noch vor Ende des Jahres 2015 verabschiedet werden.

 

Unterstützung von Unternehmen für grünes Wachstum

 

Projektausschreibung „KMU mit positiver Energiebilanz“

Durch den neuen Aktionsplan werden Projekte von kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert, die eine positive Energiebilanz aufweisen und zur Entwicklung der Energieeffizienz und der Kreislaufwirtschaft beitragen, sowie beispielhaft sind für eine bessere Nutzung der Ressourcen. Über das Programm für Zukunftsinvestitionen fördert die Regierung die Entwicklung innovativer Lösungen durch die Finanzierung der riskanten Phasen bei der Entwicklung und Demonstration vor der Markteinführung.

 

Unterstützung für die Holzindustrie „Dynamic Wood“

Ségolène Royal hat die Gewinner der ersten Ausschreibungsreihe von „DYNAMIC Wood“ bekanntgegeben. Das Ziel dieser Aufforderung zur Interessenbekundung, die am 17. März 2015 im Rahmen des Strategieausschusses des Ministeriums für Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft ins Leben gerufen wurde, ist die Förderung einer verstärkten Nutzung der Holzressourcen unter strikter Einhaltung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und einer sinnvollen Nutzung dieser Ressource (Holz, Holzindustrie, Holzenergie). Die 24 Projekte erhalten eine Unterstützung in Höhe von 35 Millionen Euro, finanziert durch das Ministerium für Ökologie und dem Fonds für Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien von der französischen Organisation für Umwelt- und Energiewirtschaft (ADEME).

 

 

Quelle: “ La France exemplaire pour le climat : Ségolène Royal présente l’application et les nouvelles actions pour la transition énergétique pour la croissance verte à 15 jours de la COP21″, Pressemitteilung des französischen Ministeriums für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, 23.11.2015 –

http://www.developpement-durable.gouv.fr/La-France-exemplaire-pour-le,45454.html

 

Redakteurin: Daniela Niethammer, daniela.niethammer@diplomatie.gouv.fr