#IFRA : #Stipendien von mittleren Dauer “Robert-Mandrou” und “Gabriel-Monod” 2018
Diese beiden Stipendien werden einmal im Jahr vergeben.
Genauso wie bei den anderen vom IFRA-SHS vergebenen Stipendien, muss der Aufenthaltsort nicht zwingend in Frankfurt sein. Das Stipendium richtet sich an Wissenschaftler (Doktoranden: “Robert-Mandrou-Stipendium“, Postdoc: “Gabriel-Monod-Stipendium), deren Forschungsprojekt im Bereich der Geisteswissenschaften, der deutsch-französischen Forschung zu Geschichte und Zivilisation des deutschsprachigen Raums von der Antike bis zum Mittelalter liegt oder deren Forschungsprojekt eine große deutsch-französische Dimension annehmen.
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt auf Basis der Bewerbungsunterlagen durch eine aus den Wissenschaftlern des IFRA-SHS bestehende Kommission. Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- ein an den Direktor des IFRA-SHS zu richtendes Motivationsschreiben
- einen kurzen Lebenslauf mit Angabe der wissenschaftlichen Publikationen
- eine aktuelle Projektbeschreibung und einen detaillierten Arbeitsplan
- für das “Mandrou-Stipendium“: ein Schreiben des Betreuers
- eine Kopie des Personalausweises und ein Identitätsbankauszug (erforderlich für die Auszahlung des Stipendiums)
- ein Bewerbungsformular für ein Stipendium des IFRAs, das im Anhang heruntergeladen werden kann: Fiche de renseignements pour l’obtention d’une bourse estivale de recherche de moyenne durée
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind auf dem Postweg an den Direktor des Institut français d’histoire en Allemagne zu senden.
Jedes Jahr wird jeweils ein „Robert Mandrou-“ und ein „Gabriel Monod-Stipendium“ vergeben. Bewerber, die im Falle einer nicht erfolgreichen Bewerbung um ein mittleres Sommerstipendium für ein normales Kurzzeitstipendium berücksichtigt werden wollen, müssen dies ausdrücklich in ihrem Motivationsschreiben angeben.
Nach Vergabe und Annahme wird das Stipendium in Euros auf das von dem Bewerber angegebene Bankkonto überwiesen, sobald dieser seinen Forschungsaufenthalt angetreten und das IFRA hiervon in Kenntnis gesetzt hat. Der Stipendiat verpflichtet sich nach dem Aufenthalt, einen Schlussbericht über seine Arbeit sowie gegebenenfalls ein Freiexemplar der Master- oder Doktorarbeit zur Verfügung zu stellen.
Bewerbungsfrist: 15. Mai 2018.
Mehr Informationen stehen hier zur Verfügung.