Europäisches Parlament einigt sich auf USB-C: einheitliche Ladebuchse bis spätestens 2024
Auf Betreiben der französischen EU-Ratspräsidentschaft wird eine seit langem geforderte Gesetzgebung am 7. Juni 2022 in Kraft treten.
Das Europäische Parlament und die EU-Länder haben sich endlich darauf geeinigt, USB-C bis 2024 zur universellen Ladebuchse für elektronische Geräte zu machen.
Diese Maßnahme ist einerseits umweltfreundlich, da sie die tonnenweise Produktion unnötigen Abfalls verhindert. Andererseits wird sie auch den Alltag der Verbraucher vereinfachen. Laut einer Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2019 hatten nämlich 84% der Verbraucher in den vorangegangenen zwei Jahren bereits Probleme mit Telefonladegeräten.
Seit über 10 Jahren setzte sich das Parlament für eine einheitliche Ladebuchse für tragbare Geräte ein, um 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr zu vermeiden – die jedes Jahr in der EU durch weggeworfene oder ungenutzte Ladegeräte entstehen – und um jährlich 250 Millionen Euro für den unnötigen Kauf von Ladekabel einzusparen. Obwohl einige Unternehmen freiwillige Initiativen eingeführt hatten, reichten diese nicht aus, um die Ziele der EU zur Reduzierung von Elektroschrott zu erreichen.
Mit dieser vorläufigen Einigung müssen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Headsets, Kopfhörer, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, Lesegeräte, Tastaturen, Mäuse, Headsets und tragbare Navigationsgeräte künftig über das USB-C-Kabel aufgeladen werden können. Laptops müssen sich 40 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes an diese Anforderung anpassen. Künftig können die Verbraucher wählen, ob sie ein neues Gerät mit oder ohne Ladevorrichtung kaufen möchten. Auch die Ladegeschwindigkeit wird für Geräte, die das Schnellladen zulassen, harmonisiert, sodass die Nutzer ihre Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät mit der gleichen Geschwindigkeit aufladen können. In Bezug auf neue Technologien wie drahtlose Ladelösungen kann die Kommission den Anwendungsbereich der Richtlinie anpassen.