Das Fundraising hält Einzug in die Universitäten

Schritt für Schritt verändert sich die französische Hochschullandschaft. Das 2007 eingeführte Gesetz über die Autonomie der Hochschulen (LRU) berechtigt die Universitäten zur Gründung von Stiftungen, um durch sie zusätzliche Mittel einzuwerben. Den jüngsten Zahlen des Ministeriums für Hochschulen und Forschung zufolge wurden von den Universitäten insgesamt 39 Stiftungen gegründet, darunter 24 Universitätsstiftungen und 15 Partnerschaftsstiftungen [1]. Die zusätzlich eingeworbenen Mittel werden beispielsweise für die Schaffung neuer Lehr- und Forschungsstühle, Stipendien und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Studenten aufgewendet.

 

Die meisten Spenden kommen von den großen Unternehmen des CAC 40 [2], den KMU sowie den Gemeinden. Der Anteil von Privatpersonen ist zwar niedrig, wächst jedoch unaufhaltsam, insbesondere durch ehemalige Studenten. Hierbei hervorzuheben wären vor allem die Partnerschaftsstiftungen von Clermont-I, Paris Dauphine und der Universität Pierre und Marie Curie (UPMC). Selbst in Zeiten der Krise konnten die Stiftungen insgesamt 70 Millionen Euro einwerben. Große Unterschiede gibt es bei der Höhe der durch die Stiftungen eingeworbenen Mittel: Straßburg 7 Millionen Euro (geplant 20 Millionen in den kommenden 5 Jahren), Clermont 4 Millionen Euro und Lyon 2 Millionen Euro. Auch anderen Universitäten gelang die Beschaffung von Mitteln in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Nach Angaben der Direktorin der französischen Fundraiservereinigung (Association française des fundraisers – AFF), Yaele Aferiat, liegt der Unterschied in den Strukturen begründet: die Erfolgreichsten haben eine Strategie und ein Team. Neben den finanziellen Einnahmen, sieht Frau Aferiat auch einen weiteren positiven Aspekt: die veränderte Blickweise der Unternehmen auf die Universitäten.

 

Die Ministerin Valérie Pécresse hofft auf einen Anstieg der Stiftungen auf rund 60 bis 2012.

 

[1]: Eine Universitätsstiftung ist nicht rechtsfähig, sie braucht keine Mindestdotierung und wird nach positiver Bewertung durch den Aufsichtsrat gegründet.

Eine Partnerschaftsstiftung wird für einen begrenzten Zeitraum (mindestens 5 Jahre) gegründet, die Mindestdotierung beläuft sich auf 150.000 Euro, sie ist rechtsfähig und besitzt somit eine größere Autonomie gegenüber der Universität.

Beide Stiftungsformen berechtigen die Spender zu Steuerermäßigungen, wenn die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden kann.

[2] CAC 40 ist ein französischer Leitindex der 40 umsatzstärksten französischen Aktiengesellschaften, die an der Pariser Börse gehandelt werden. CAC steht für Cotation Assistée en Continu (fortlaufende Notierung).

 

 

Quelle: “Le “fundraising” fait son chemin dans les universités” Artikel aus Les Echos – 26/04/2011 – http://www.lesechos.fr/economie-politique/france/actu/0201321272103.htm

 

Redakteur: Etienne Balli, etienne.balli@diplomatie.gouv.fr