Biodiversität : auf dem Weg zu einem Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt in der Hohen See

Der franzosichen Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten und die Ministerin für den ökologischen und solidarischen Wandel begrüßen die Fortschritte bei den Verhandlungen im Hinblick auf ein zukünftiges Abkommen zum Schutz der Artenvielfalt in der Hohen See.

Die dritte Sitzung der Regierungskonferenz zur Aushandlung eines Abkommens über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der marinen Biodiversität in Gebieten, die jenseits der nationalen Rechtsprechung liegen (der sogenannte BBNJ-Prozess), ist am 30. August 2019 in New York zu Ende gegangen. Diese Sitzung war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Ausarbeitung des Abkommens, da sie erste Verhandlungen auf Grundlage eines bereits erstellten, detaillierten Textentwurfs ermöglicht hat.

Mit dem zukünftigen Abkommen sollen neue Instrumente zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere geschaffen werden, insbesondere durch die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See, die Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen zu den Aktivitäten in diesem Gebiet, die Einführung eines Systems für den Vorteilsausgleich bezüglich mariner Genressourcen, die keiner nationalen Rechtsprechung unterliegen, sowie den Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern und den ihnen zugutekommenden Transfer von Meerestechnologien.

Diese Verhandlungen spiegeln die Erkenntnis der gesamten internationalen Gemeinschaft wider, dass der Ozean ein empfindlicher Lebensraum ist, dessen Schutz in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt und die Festlegung verbindlicher und für alle geltender Regelungen erfordert.

Obwohl der Ozean eine der treibenden Kräfte der Weltwirtschaft darstellt, ist die marine Artenvielfalt, die die Gesundheit der Meere und die damit zusammenhängende Versorgung des Menschen mit den für ihn lebensnotwendigen Ressourcen und Ökosystemleistungen maßgeblich beeinflusst, stark bedroht, insbesondere in den Gebieten, die jenseits der nationalen Rechtsprechung liegen und wo daher noch Regelungsbedarf besteht.

Das zukünftige Abkommen soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der zahlreichen Ressourcen der Meere gewährleisten. Ferner soll es dazu beitragen, dass die Meere weiterhin ihre Rolle als globale Klimaregulatoren erfüllen, denn sie bieten Lösungen zur Eindämmung und Anpassung an den Klimawandel, vor allem dank der guten Funktionsweise ihrer Ökosysteme.

Mit der Verabschiedung der Charta von Metz zur Artenvielfalt, die in Biarritz von den Staats- und Regierungschefs angenommen wurde, begrüßte die G7 die laufenden Verhandlungen bei den Vereinten Nationen im Hinblick auf die Ausarbeitung eines rechtlich bindenden internationalen Instruments, auf Grundlage des UN-Seerechtsübereinkommens, zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der marinen Biodiversität in Gebieten, die jenseits der nationalen Rechtsprechung liegen.

Frankreich setzt gemeinsam mit der Europäischen Union seine aktive Unterstützung der laufenden Arbeit fort, damit alles dafür getan wird, den Zeitplan der Verhandlungen einzuhalten und der UN-Generalversammlung Ende 2020, einem Jahr von entscheidender Bedeutung für die globale Artenvielfalt, einen soliden und wirkungsvollen Entwurf für ein Abkommen vorzulegen.

„Frankreich wird seine Bemühungen mit seinen Partnern der Europäischen Union fortsetzen, damit ein internationales Abkommen geschlossen werden kann, das den Schutz und die nachhaltige Nutzung der marinen Artenvielfalt gewährleistet“, bestätigte Außenminister Jean-Yves Le Drian.

„Ein hohes Anspruchsniveau in den Verhandlungen zum zukünftigen multilateralen Abkommen ist Teil der allgemeinen Leitlinien Frankreichs für den ökologischen und solidarischen Wandel und im Biodiversitätsplan der Regierung festgeschrieben. Dieser Anspruch wird in alle Gremien und Diskussionsforen auf internationaler Ebene eingebracht, so wie es beim G7-Gipfel in Biarritz der Fall war“, erklärte Umweltministerin Elisabeth Borne.

Quelle : Gemeinsame Presseerklärung des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten und des Ministeriums für den ökologischen und solidarischen Wandel (Paris, 4. September 2019)