Energie und Umwelt : Geschäfte und Büros müssen nachts dunkel bleiben
Die Ministerin für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, Delphine Batho, hat am 30. Januar 2013 eine Verordnung erlassen, nach der ab dem 1. Juli 2013 ein Großteil der französischen Bahnhöfe, Kirchen, Kriegerdenkmäler, aber auch Bürotürme, Schaufenster sowie andere Gebäude, die nicht als Wohnraum dienen, von 1.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens nicht mehr beleuchtet werden dürfen. Mit dieser Regelung nimmt Frankreich eine Vorreiterrolle in Europa ein.
Diese neue Regelung soll einen Beitrag zu neuen Energieeinsparungen leisten: Zwei Terrawattstunden pro Jahr, das entspricht nach Angaben der französischen Agentur für Umwelt und Energiewirtschaft dem Stromverbrauch von 750 000 Haushalten und mehr als doppelt so viel wie die Einsparungen durch die Zeitumstellung zwischen Sommer- und Winterzeit. Drei weitere Ziele werden damit verfolgt: Lichtverschmutzung reduzieren, den Menschen einen ruhigeren Schlaf ermöglichen und die Stromkosten von Firmen und Gebietskörperschaften senken. Für die Innenbeleuchtung von Gewerberäumen gilt das Lichtverbot ab eine Stunde nach Büroschluss. Ausnahmen werden möglich sein, zum Beispiel während der Weihnachtsfeiertage, wo die Schaufenster der großen Geschäfte beleuchtet und die Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet bleiben darf. Für Leuchtschilder und -reklame gilt bereits seit Juli 2012 ein Leuchtverbot zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens. Die Betroffenen haben für die Umstellung eine Frist von sechs Jahren, die allerdings noch verkürzt werden könnte.
Quelle :
Französische Ministerium für Umwelt, Nachhaltige, Entwicklung und Energie