Ehrgeizige Ziele für den Stromsektor 2016
Die Ministerin für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal, befürwortet ehrgeizige Ziele für den Ausbau der Rundsteuertechnik für 2016 und kündigte eine neue Projektausschreibung bis Ende dieses Jahres an.
Die Rundsteuertechnik dient zur Fernsteuerung von Stromverbrauchern durch Energieversorgungsunternehmen (EVU), etwa zur Umschaltung auf Niedertarifstrom. Als Übertragungsweg für die Steuerbefehle wird das vorhandene Stromversorgungsnetz genutzt. Anwendung findet die netzgebundene Rundsteuertechnik vor allem in der Laststeuerung und in der Lastregelung, auch in der Einspeisesteuerung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Zweck der Laststeuerung ist es, überschüssige Kapazitäten der in der Leistung nur langsam regelbaren Kraftwerke in den so genannten Schwachlastphasen auszunutzen. In einem Verteilernetz müssen die Erzeugung und der Verbrauch elektrischer Energie jederzeit übereinstimmen. Auch dürfen die Übertragungseinrichtungen nie überlastet sein. Üblicherweise bestimmt der Verbraucher, wann und wie viel Energie er dem Verteilernetz entnimmt. Das bedeutet, dass die Erzeugung in den Kraftwerken laufend angepasst werden muss. Mit Hilfe der Rundsteuerung besteht aber die Möglichkeit, den Verbrauch zu beeinflussen, indem Lasten ein- bzw. ausgeschaltet werden. Zu diesem Zweck wird in der Rundsteueranlage eine Regelung eingesetzt, die fortwährend die verbrauchte Energie mit einem Sollwert vergleicht und, wenn notwendig, Lasten ein- oder ausschaltet.
Gemäß dem neuen Gesetz zum Energiewandel und für ein grünes Wachstum hat Ségolène Royal nun die Mengenziele für die Ausschreibungen für 2016 genehmigt. RTE (Réseau de Transport d’Electricité, S.A.) betreibt das französische Übertragungsnetz für Elektrizität. RTE ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Électricité de France und zuständig für die Rundsteuertechnik als auch für die Projektausschreibungen. Bis Ende dieses Jahres werden folgende Ziele angestrebt:
- 2000 MW für die Lastteuerung auf Seiten der Großverbraucher
- 300 MW für die Laststeuerung auf Seiten der kleinen Wohn- und Geschäftsstandorte
Diese Ziele stellen eine Steigerung um fast 25 % gegenüber dem Jahr 2015 da.
Parallel dazu bereitet die Regierung die Umsetzung der Bestimmungen von Artikel 168 des neuen Gesetzes vor. Der neue Rechtsrahmen tritt 2017 in Kraft und ermöglicht:
- dem Staat die Erstellung mehrjähriger Entwicklungsziele für Laststeuerung (im Rahmen der Mehrjahresplanung für Energie – EPP);
- Änderungen des Ausschreibungssystems, um die oben genannten Ziele zu erreichen;
- die Einführung eines vorteilhafteren Rechtsrahmens für Laststeuerungen, die Energieeinsparungen bewirken und deren Entwicklung fördern.
Die Laststeuerungen sollen dazu beitragen, auf freiwilliger Basis den Stromverbrauch eines Standortes im Verhältnis zu seinem normalen Verbrauch zu verringern. Sie tragen zur Energiewende bei und begleiten die Entwicklung der erneuerbaren Energien, in dem sie eine strukturelle Antwort auf die wachsende Herausforderung der Intermittenz der Stromproduktion in Frankreich und Europa geben. Schließlich kann dadurch Energie eingespart werden, was sich auch vorteilhaft auf die Rechnungen, insbesondere der Haushalte, auswirkt.
Quelle: “Ségolène Royal approuve des objectifs ambitieux de développement des effacements de consommation d’électricité pour 2016”, Pressemitteilung des französischen Ministeriums für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, 16.10.2015 – http://www.developpement-durable.gouv.fr/Segolene-Royal-approuve-des.html
Redakteurin: Daniela Niethammer, daniela.niethammer@diplomatie.gouv.fr