Austritt Frankreichs aus dem Vertrag über die Energiecharta

Emmanuel Macron kündigte am Freitag, den 21. Oktober, in Brüssel den Ausstieg Frankreichs aus dem Vertrag über die Energiecharta (ECT) an. Der französische Staatspräsident erinnerte an die Notwendigkeit, Investitionen auf erneuerbare Energien und Kernenergie zu konzentrieren, um mit dem Übereinkommen von Paris sowie der europäischen Klimastrategie im Einklang zu stehen. Er betonte auch, dass der Krieg in der Ukraine nicht dazu führen dürfe, dass wir unsere klimapolitischen Zielsetzungen vergessen.

Zur Erinnerung: Der 1994 von der EU und 52 anderen Ländern unterzeichnete Vertrag über die Energiecharta ermöglicht es Unternehmen, die fossile Brennstoffe fördern, einen Staat zu verklagen, dessen Entscheidungen die Rentabilität ihrer Investitionen beeinträchtigen. Seit seinem Bestehen hat die Berufung auf den ECT durch die Unternehmen den Vertragsstaaten Entschädigungskosten in Höhe von 42 Milliarden Euro verursacht. Der ECT stellt somit eine echte Bremse für die Energiewende dar. Frankreich folgt Spanien, Polen und den Niederlanden, die vor einigen Tagen angekündigt hatten, aus dem Vertrag aussteigen zu wollen.

Umweltschützer begrüßten diese Ankündigung, die zwei Tage nach einem Bericht des Hohen Rates für das Klima (HCC) zu diesem Thema erfolgte. Die Experten kamen darin zu dem Schluss, dass „der koordinierte Ausstieg Frankreichs und der EU-Mitgliedstaaten aus dem ECT die am wenigsten riskante Option zu sein scheint, um die Erreichung der Klimaziele und die Einhaltung der erforderlichen Dekarbonisierungsraten bis 2030 zu ermöglichen“, und dass ein „koordinierter Ausstieg mit einer Neutralisierung […] der Auflösungsklausel gekoppelt sein muss“. Tatsächlich besteht immer noch eine Klausel, die es ermöglicht, fossile Investitionen für 20 Jahre nach dem Austritt eines Unterzeichnerlandes zu schützen.

 

Quelle: Hoher Rat für das Klima