Die Europäische Kommission stärkt Frankreich gegenüber Daimler den Rücken

Die Europäische Kommission hat durch Industrie-Kommissar Antonio Tajani am 16. Juli die Entscheidung Frankreichs, einigen nicht den europäischen Normen entsprechenden Mercedes-Modellen die Zulassung zu verweigern, für rechtmäßig erklärt. Der Kommissar erinnerte daran, dass alle Fahrzeughersteller seit dem 1. Januar 2013 dazu verpflichtet sind, die neuen Klimasysteme mit umweltfreundlicheren Kältemitteln auszustatten. Daimler wiederum beruft sich auf ein Sicherheitsrisiko; das neue Kältemittel sei unter Umständen im Falle eines schweren Unfalls leicht entflammbar. Antonio Tajani wies dieses Argument jedoch als „unbestätigt“ zurück.

 

„Einige Fahrzeuge dieses Herstellers […]dürfen in der Europäischen Union weder verkauft noch zugelassen werden“, befand Kommissar Tajani mit Blick auf das deutsche Unternehmen. Er unterstrich damit, dass die von Frankreich ergriffenen Maßnahmen keineswegs willkürlich seien: „Artikel 29 der Europäischen Rahmenrichtlinie zu Klimasystemen erlaubt es Mitgliedstaaten, befristete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und bestimmte Verfahrensweisen eingehalten werden. (…) Durch die Einleitung dieses Verfahrens wird die EU-Kommission überprüfen, ob die französische Initiative als regelkonform betrachtet werden kann“.

 

Der Kommissar verwies darauf, dass er Mitte Juni ein Warnverfahren gegen Deutschland eingeleitet und die Mitgliedstaaten darum gebeten hat, ihre Entscheidung einer Zulassung der neuen Mercedes-Modelle, die nicht der neuen Gesetzgebung entsprechen, zu begründen. Sollte die Entscheidung nicht hinreichend begründet werden, würde die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.