Gesetzentwurf zum Erhalt der Biodiversität

Der Gesetzentwurf wurde in geänderter Form am 24. März 2015 von der französischen Nationalversammlung in erster Lesung verabschiedet. Er war am 26. März 2014 vom Minister für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und Energie, Philippe Martin, im Ministerrat vorgelegt worden.

 

Mit diesem Gesetzentwurf kommt der französische Staatspräsident seiner bei der Eröffnung der Umweltkonferenz am 14. September 2012 eingegangenen Verpflichtung nach, sich für die Bewahrung der Biodiversität einzusetzen.

 

Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung einer nationalen Agentur für Biodiversität vor. Sie wird vier bereits existierende Einrichtungen zusammenführen: das nationale Amt zum Schutz der Gewässer (ONEMA), das Netzwerk für Landschaftsräume (Atelier technique des espaces naturels, ATEN), die Agentur für Meeresschutzgebiete (Agence des aires marines protégées) sowie die Vertretung der französischen Nationalparks (Parcs nationaux de France). Ihre Aufgabe wird es sein, die französische Bevölkerung für die Artenvielfalt zu sensibilisieren, Akteure der Biodiversität auszubilden, Kenntnisse auszubauen und die Forschung zu intensivieren. Die Agentur wird als Projektträger im Rahmen der Umsetzung des Programms für Zukunftsinvestitionen Projekte zur Renaturierung finanziell unterstützen.

 

In Fortführung des 1992 in Rio unterzeichneten Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Nagoya-Protokolls, das in Kürze von Frankreich und der Europäischen Union ratifiziert wird, sieht der Gesetzestext eine Regelung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und zur Aufteilung von Ressourcen vor, die aus deren Nutzung hervorgehen. Dadurch soll Biopiraterie bekämpft und eine gerechte Aufteilung der Erträge garantiert werden, die sich aus der wirtschaftlichen Nutzung von genetischen Ressourcen ergeben.

 

Zum Erhalt der Biodiversität in Gewässern werden durch den Gesetzentwurf im Meer oder in Flüssen Schutzgebiete geschaffen, in denen der biologische Zyklus bestimmter Fischarten aufrechterhalten wird.

Im Gesetzentwurf sind eine Erhöhung des Strafmaßes für den Handel mit geschützten Arten und ein verbesserter Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden geplant, um das gemeinsame Vorgehen im Kampf gegen Wilderei und die Ausrottung bestimmter Tierarten zu intensivieren.

 

Durch den Gesetzentwurf wird im französischen Recht eine neue Betrachtungsweise der Landschaftsentwicklung verankert, die die Veränderung der Gebiete durch Umwelteinflüsse, die Bevölkerung und menschliche Aktivitäten im Laufe der Zeit berücksichtigt.

 

Durch eine von der Nationalversammlung angenommene Änderung wird der französischen Agentur für Biodiversität ein Vorkaufsrecht für empfindliche Naturlandschaften eingeräumt.

 

Quelle: „Projet de loi relatif à la biodiversité“, Artikel aus Vie publique, 24.03.2015 – http://www.vie-publique.fr/actualite/panorama/texte-discussion/projet-loi-relatif-biodiversite.html

 

Übersetzerin: jana.ulbricht@diplomatie.gouv.fr