In Frankreich werden die Gesetze “Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverschwendung zugunsten einer Kreislaufwirtschaft” und “Klima und Resilienz” umgesetzt.

Die Gesetze “Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverschwendung zugunsten einer Kreislaufwirtschaft” (AGEC) und “Klima und Resilienz”, die am 10. Februar 2020 bzw. 22. August 2021 verabschiedet wurden, zielen darauf ab, die Lebensweise zu verändern, um ein nachhaltigeres Gesellschaftsmodell anzustreben. Seit ihrer Verabschiedung wurden zahlreiche Verordnungen mit direkten Auswirkungen auf den Alltag der Französinnen und Franzosen veröffentlicht, darunter einige wichtige in den letzten Wochen. Nachfolgend eine Zusammenfassung dieser neuen Verordnungen.

Verringerung der Abfallmenge

  • Ziel: 20 % weniger Abfall und 100 % Recycling (alle Einwegkunststoffe müssen bis 2025 recycelbar sein); angestrebt wird eine vollständige Vermeidung von unnötigen Verpackungen. Diese Verordnung richtet sich an Unternehmen, Gebietskörperschaften und den Staat.
  • Ziel bis 2027: 10 % der Verpackungen müssen wiederverwendbar sein. Dies soll über die Mobilisierung eines Fonds zur Entwicklung von Lösungen für die Wiederverwendung und Wiederverwertung von Verpackungen in Höhe von fast 50 Mio. €/Jahr erreicht werden.

Transport

  • Verpflichtung von Lieferplattformen mit mehr als 50 Beschäftigten, über einen mit der Zeit steigenden Mindestanteil an Fahrzeugen mit sehr niedrigen Emissionen zu verfügen. Ziel ist es, bis 2030 diesen Anteil auf 100 % an Fahrzeugen mit sehr niedrigen Emissionen zu erhöhen.
  • Einführung eines zinslosen Darlehens zur Finanzierung der Anschaffung sauberer Fahrzeuge mit einer Obergrenze von 30.000 Euro.
  • Im Luftverkehr verpflichtet das Klima- und Resilienzgesetz die Betreiber eine Kompensation (50 % der Emissionen bis 2022, 70 % bis 2023) für Inlandsflüge zu entrichten. Betreiber, die mehr als 1.000 Tonnen CO2 pro Jahr verursachen, müssen außerdem einen Bericht über ihre Emissionen an das Ministerium für den ökologischen Wandel übermitteln.

Werbung

  • Maßnahme “Oui Pub”: gegen unerwünschte Werbung bei gleichzeitiger Abfallreduzierung. Dies geschieht über die Beschränkung der Verteilung von Werbedrucksachen auf Haushalte, die sich explizit dafür ausgesprochen haben.

Gas

  • Verpflichtung der Erdgasversorger, zur Biogasproduktion beizutragen.

Bessere Information der Verbraucher

  • Verpflichtung, die Verbraucher über bestimmte Eigenschaften der gekauften Produkte zu informieren. Es ist künftig verboten, zu behaupten, dass ein Produkt kohlenstoffneutral ist, ohne die Treibhausgasbilanz über den gesamten Lebenszyklus des Produkts vorzulegen.
  • Ausweitung des Reparaturfähigkeitsindex auf vier neue Produktkategorien: Waschmaschinen, Geschirrspüler, Staubsauger und Hochdruckreiniger (zusätzlich zu Mobiltelefonen, Computern, Fernsehern, Rasenmähern seit 2021).

Natürliche und industrielle Risiken

  • Verpflichtung des Staates, keine Güter mehr zu kaufen, die zur Entwaldung oder zur Schädigung von Ökosystemen außerhalb des französischen Hoheitsgebiets beigetragen haben.
  • Erstellung einer Liste der vom Rückgang der Küstenlinie betroffenen Küstengemeinden: Diese Gemeinden müssen eine Kartierung der Gefährdung durch den Küstenrückgang vorlegen und die durch das Gesetz “Klima und Resilienz” geschaffenen Instrumente nutzen.
  • Einrichtung eines Büros zur “Untersuchung von Unfällen durch industrielle Risiken”.

Schutz der biologischen Vielfalt

  • Abdeckung von 30 % des nationalen Territoriums mit Schutzgebieten und 10 % mit besonderen Schutzgebieten.

Quelle: Ministère de la Transition Ecologique (Ministerium für den ökologischen Wandel)