Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von deutsch-französischen Verbundvorhaben zu antimikrobiellen Resistenzen

Gegenstand der Förderung sind Verbundvorhaben von Konsortien, bestehend aus mindestens einem deutschen und mindestens einem französischen Partner aus der anwendungsorientierten Forschung. Die deutsch-französische Kooperation muss dabei einen Mehrwert für das Forschungsprojekt ergeben. Die Projektergebnisse sollen den Wissensstand zu AMR substanziell erweitern, wissenschaftliche Grundlagen für zukünftige gesundheitspolitische Entscheidungen liefern und/oder innovative Maßnahmen zur AMR-Bekämpfung ermöglichen. Die förderbaren Forschungsprojekte können alle passenden Methoden und alle relevanten wissenschaftlichen Fachgebiete beinhalten, beispielsweise (und nicht beschränkt auf) epidemiologische Methoden wie die Phänotypisierung, die Genotypisierung, statistische Modellierung und/oder Methoden der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.

Die Projekte müssen dabei einem der folgenden Themengebiete zugeordnet werden können:

  • Innovative Forschung zu AMR in Umwelt-Reservoiren (Wasser, Boden, Wildtiere, Pflanzen, Biofilme auf Plastikabfällen etc.)
  • Innovative Forschung an antibiotikaresistenten Bakterien, die Menschen, landwirtschaftliche Nutztiere, Heimtiere und/oder Lebensmittel besiedeln

Klinische Forschungsprojekte, für die bereits existierende Biobanken und/oder gut etablierte Kohorten genutzt werden, können gefördert werden. Die Rekrutierung von Probanden ist nicht Gegenstand der Förderung.

Ein Projekt kann mit bis zu einer Million Euro gefördert werden und darf bis zu drei Jahre dauern.

Antragsberechtigt in Deutschland sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) als Projektträger beauftragt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens zum 28. Februar 2020 zunächst Projektskizzen für das deutsch-französische Verbundvorhaben in elektronischer Form über das Internetportal des deutschen Projektträgers VDI/VDE-IT (https://ssl.vdivde-it.de/positrons-en/c/1929) durch den deutschen oder französischen Verbundkoordinator vorzulegen.

Bitte beachten Sie alle Hinweise im Volltext der unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2764.html veröffentlichten Richtlinie.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung – Bekanntmachungen
Redaktion: Andreas Ratajczak, VDI Technologiezentrum GmbH