Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken: Vereinbarung zwischen dem CEA und Veolia

 

Das Unternehmen Veolia Environnement und die Behörde für Atomenergie und alternative Energien (CEA) unterzeichneten am 15. Januar 2013 eine allgemeine Kooperationsvereinbarung im Bereich der Stilllegung und des Rückbaus von kerntechnischen Anlagen und eine Sondervereinbarung über zwei CEA-Anlagen: in Marcoule (Gard) und in Cadarache (Bouches-du-Rhône).

 

Diese Vereinbarungen beziehen sich auf eine technologische Zusammenarbeit zwischen Veolia Environnement und der CEA, insbesondere im Bereich der radiologischen Kartierung von Einrichtungen und der dazugehörigen Ausrüstungen. Die radiologische Kartierung der Einrichtungen gehört zu den wichtigsten technologischen Herausforderungen bei der Stilllegung. Insbesondere bei der Einschätzung des Ausgangszustands sind nukleare Messungen und deren Integration unerlässlich, um den Ablauf der Stilllegung zu definieren und zu optimieren sowie um den Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt zu verbessern. Die Einschätzung des Endzustands dient als Beweis dafür, dass der erwartete Endzustand des Systems erreicht wurde.

 

Als Teil dieser Zusammenarbeit bringt die Direktion für Atomenergie (DEN) der CEA ihr Fachwissen und ihre Erfahrung im Bereich Stilllegung und Rückbau – die sie insbesondere Ende 2012 durch den Erfolg des Projekts „Passage“ beim Rückbau der CEA-Atomanlagen in Grenoble (Isère) unter Beweis gestellt hat – sowie ihre Kompetenzen bei der Erforschung und Entwicklung von Techniken und Geräten zur optimalen Durchführung dieser Operationen (Messung, Robotik, 3D-Simulation, etc.) ein. Veolia seinerseits wird über seine Tochtergesellschaft Asteralis industrielle Lösungsvorschläge für die umfassende Einschätzung des radiologischen Zustands der Anlagen unterbreiten, sowohl vor, während, als auch nach der Stilllegung.

 

Eine erste konkrete Umsetzung dieser Zusammenarbeit erfolgt an zwei Standorten der CEA-DEN. Dabei geht es um die genaue Einschätzung eines Labors in Cadarache und verschiedener Betriebsgelände in Marcoule.

 

Bei der Stilllegung von Atomanlagen am Ende ihres Lebenszyklus geht es um deren Rückbau im Hinblick auf eine Weiterverwertung der Grundstücke bzw. Gebäude und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.

 

In Frankreich sind die Kernkraftwerksbetreiber selbst für die Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen verantwortlich. Deren Umfang hängt von der zukünftigen Nutzung des Geländes ab. Diese komplexen und langwierigen Operationen werden unter der Aufsicht der Behörde für nukleare Sicherheit (ASN) [1] durchgeführt; sie allein ist berechtigt, eine Anlage anschließend per Dekret als „stillgelegt“ zu bezeichnen.

 

In Frankreich werden bis 2040 neun Reaktoren stillgelegt.

 

[1] Weitere Informationen zur ASN unter: http://www.asn.fr/index.php/L-ASN-en-region/Division-de-Strasbourg/Informationen-auf-Deutsch

 

Quellen:

Pressemitteilung der Behörde für Atomenergie und alternative Energien (CEA) – 15.01.2013 –

http://www.cea.fr/le-cea/actualites/veolia-environnement-cea-accord-strategique-dema-102709

Pressemitteilung von enerzine – 21.01.2013 – http://www.enerzine.com/2/15142+nucleaire—la-strategie-francaise-du-demantelement-immediat+.html

 

Redakteurin: Hélène Benveniste, helene.benveniste@diplomatie.gouv.fr